
Dein Bestandsbuch - digital und vollständig
Nie wieder Papierkram vor der Kontrolle. Hivekraft generiert dein Bestandsbuch automatisch aus deinen Behandlungsdaten - immer aktuell, immer bereit.
September-Behandlung auf dem Zettel - aber welches Volk?
Automatische Dokumentation direkt aus deinen Behandlungen
Veterinär kommt - Bestandsbuch hektisch zusammensuchen
Rechtskonformer PDF-Export auf Knopfdruck - immer bereit
Wartezeit abgelaufen? Welcher Wirkstoff war das nochmal?
Lückenlose Chronologie mit Wirkstoff, Dosis und Wartezeit
Warum das Bestandsbuch Pflicht ist
Seit dem 28. Januar 2022 ist das Bestandsbuch für jeden Tierhalter in der EU verpflichtend — auch für Hobbyimker mit nur einem einzigen Volk. Die Grundlage dafür ist die EU-Verordnung 2019/6 über Tierarzneimittel, die in Deutschland durch das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) umgesetzt wurde.
Die Verordnung verlangt, dass jede Anwendung eines Tierarzneimittels lückenlos dokumentiert wird. Das betrifft bei Bienen vor allem Varroabehandlungen mit Ameisensäure, Oxalsäure, Milchsäure, Thymol oder Amitraz-haltigen Mitteln. Auch freiverkäufliche Mittel wie Oxalsäure müssen eingetragen werden — es gibt keine Ausnahme für sogenannte natürliche Wirkstoffe.
Wer kein Bestandsbuch führt oder es bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro (§ 89 TAMG). In der Praxis führen Veterinärämter stichprobenartige Kontrollen durch, besonders wenn Honig verkauft wird oder Bienenseuchen in der Region gemeldet wurden.
Die gute Nachricht: Das Bestandsbuch darf digital geführt werden. Die Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung (THAMNV) verlangt lediglich, dass die Aufzeichnungen jederzeit lesbar und unveränderlich sind. Ein PDF-Ausdruck aus einem digitalen System wird von Veterinärämtern akzeptiert — vorausgesetzt, alle Pflichtfelder sind vollständig ausgefüllt.
Hivekraft erfüllt genau diese Anforderungen: Deine Behandlungsdaten werden strukturiert gespeichert, Pflichtfelder werden automatisch geprüft, und du kannst jederzeit ein druckfertiges PDF erzeugen.
Die 9 Pflichtfelder nach Art. 108 EU 2019/6
Die EU-Verordnung 2019/6 schreibt in Artikel 108 genau vor, welche Informationen bei jeder Arzneimittelanwendung dokumentiert werden müssen. Hier sind die 9 Pflichtfelder im Überblick:
Datum der Erstanwendung
Der Tag, an dem die Behandlung begonnen wurde.
Arzneimittelbezeichnung
Genauer Name des Mittels (z.B. MAQS Ameisensäurestreifen oder Oxuvar 5,7%).
Verabreichte Menge / Dosis
Wie viel wurde angewendet (z.B. 6 ml/Wabengasse, 2 Streifen pro Volk).
Lieferant (Name + Adresse)
Von wem das Mittel bezogen wurde — Apotheke, Imkerfachhandel oder Tierarzt.
Bezugsnachweis / Belegnummer
Rechnungsnummer oder Lieferscheinnummer als Nachweis.
Identifizierung der Tiere
Volknummer und Standort — bei Bienen reicht die eindeutige Bezeichnung des Volkes.
Tierarzt
Name des verschreibenden Tierarztes — nur bei verschreibungspflichtigen Mitteln (z.B. Amitraz).
Wartezeit
Muss immer eingetragen werden — auch wenn die Wartezeit 0 Tage beträgt (z.B. bei Oxalsäure).
Behandlungsdauer
Start- und Enddatum der Behandlung (z.B. Ameisensäure-Langzeitbehandlung: 14 Tage).
Hivekraft prüft beim Eintragen einer Behandlung automatisch, ob alle 9 Pflichtfelder ausgefüllt sind. Fehlende Angaben werden markiert, damit dein Bestandsbuch immer vollständig bleibt.
So funktioniert es in Hivekraft
In vier einfachen Schritten vom Bienenstand zum fertigen Bestandsbuch:
Behandlung eintragen
Erfasse deine Behandlung direkt am Bienenstand — per Formular oder Spracheingabe. Wähle Volk, Mittel, Dosis und Zeitraum.
Pflichtfelder automatisch geprüft
Hivekraft gleicht deine Eingabe mit den 9 Pflichtfeldern nach EU 2019/6 ab. Fehlende oder unvollständige Angaben werden sofort markiert.
Bestandsbuch generiert sich
Aus allen deinen Behandlungen wird automatisch ein chronologisches Bestandsbuch erstellt — pro Volk und pro Standort. Du musst nichts extra tun.
PDF auf Knopfdruck
Exportiere dein Bestandsbuch jederzeit als druckfertiges PDF — bilingual (Deutsch/Englisch) und im Format, das Veterinärämter akzeptieren.
Was das digitale Bestandsbuch kann
Automatische Erfassung
Jede Behandlung, die du in Hivekraft dokumentierst, fliesst automatisch in dein Bestandsbuch ein. Kein doppeltes Eintragen.
PDF-Export
Generiere jederzeit ein druckfertiges Bestandsbuch im offiziellen Format - für das Veterinäramt oder deine eigenen Unterlagen.
Compliance-Dashboard
Überblick über den Status aller Völker: Welche Behandlungen stehen an, welche sind dokumentiert, wo fehlen Einträge.
Lückenlose Historie
Alle Behandlungen chronologisch pro Volk dokumentiert. Mit Wirkstoff, Dosierung, Dauer und Wartezeit.
Papier vs. Excel vs. Hivekraft
Noch unsicher, ob du wechseln sollst? Hier siehst du den Unterschied:
| Kriterium | Papier | Excel | Hivekraft |
|---|---|---|---|
| Vollständigkeit | Pflichtfelder leicht vergessen | Keine automatische Prüfung | 9 Pflichtfelder automatisch geprüft |
| Durchsuchbarkeit | Nur manuell blättern | Strg+F, aber unstrukturiert | Filter nach Volk, Zeitraum, Wirkstoff |
| 5-Jahres-Archiv | Zettel verloren, Tinte verblasst | Datei auf einem Rechner | Cloud-gesichert, jederzeit abrufbar |
| PDF-Export | Nicht möglich | Manuelles Formatieren nötig | Ein Klick, druckfertig |
| Am Bienenstand | Nur mit Ordner dabei | Laptop nötig | Smartphone — auch offline |
Dokumentation nach Bienenseuchen-Verordnung
Hivekraft unterstützt dich bei der Erfüllung der Dokumentationspflichten. Pflichtangaben wie Wirkstoff, Dosierung, Anwendungsdauer und Wartezeit werden automatisch aus deinen Behandlungsdaten übernommen. Die eigenverantwortliche Prüfung wird dadurch nicht ersetzt.
Häufige Fragen zum Bestandsbuch
Muss jeder Imker ein Bestandsbuch führen?
Ja. Seit dem 28. Januar 2022 ist das Bestandsbuch für alle Tierhalter in der EU Pflicht — unabhängig von der Anzahl der Völker. Auch Hobbyimker mit einem einzigen Volk müssen jede Arzneimittelanwendung dokumentieren. Die Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung 2019/6, umgesetzt in Deutschland durch das TAMG.
Welche Angaben müssen im Bestandsbuch stehen?
Artikel 108 der EU 2019/6 schreibt 9 Pflichtfelder vor: Datum, Arzneimittelbezeichnung, Dosis, Lieferant, Belegnummer, Tieridentifikation (Volknummer + Standort), Tierarzt (bei Rx-Mitteln), Wartezeit und Behandlungsdauer. Hivekraft prüft automatisch, ob alle Felder ausgefüllt sind.
Wie lange muss ich das Bestandsbuch aufbewahren?
Mindestens 5 Jahre ab dem Datum der letzten Eintragung. Diese Aufbewahrungspflicht gilt EU-weit. In Hivekraft werden deine Daten automatisch archiviert — du musst dich um nichts kümmern.
Darf das Bestandsbuch digital geführt werden?
Ja. Die THAMNV (Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung) erlaubt die digitale Führung ausdrücklich. Voraussetzung: Die Aufzeichnungen müssen jederzeit lesbar und unveränderlich sein. Hivekraft speichert alle Einträge revisionssicher und erzeugt druckfertige PDFs.
Was passiert bei einer Kontrolle ohne Bestandsbuch?
Ein fehlendes oder unvollständiges Bestandsbuch ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 89 TAMG. Das Bußgeld kann bis zu 50.000 Euro betragen. In der Praxis geben Veterinärämter oft eine Nachfrist — aber darauf sollte man sich nicht verlassen.
Ist die Wartezeit auch bei Oxalsäure einzutragen?
Ja. Die Wartezeit muss bei jeder Arzneimittelanwendung dokumentiert werden — auch wenn sie 0 Tage beträgt. Bei Oxalsäure (z.B. Oxuvar) im brutfreien Zustand gilt in der Regel keine Wartezeit, aber die 0 Tage müssen trotzdem im Bestandsbuch stehen.
Brauche ich für Ameisensäure einen Tierarzt?
Nein. Ameisensäure, Oxalsäure, Milchsäure und Thymol sind für Bienen als freiverkäufliche Tierarzneimittel zugelassen. Einen Tierarzt musst du nur bei verschreibungspflichtigen Mitteln wie Amitraz (z.B. Apivar) angeben. Die Tierarzt-Spalte bleibt bei freiverkäuflichen Mitteln leer.
Kann ich das Bestandsbuch als PDF exportieren?
Ja. In Hivekraft kannst du dein Bestandsbuch jederzeit als druckfertiges PDF exportieren — wahlweise auf Deutsch oder Englisch (bilingual). Das PDF enthält alle 9 Pflichtfelder und ist so formatiert, dass es von Veterinärämtern akzeptiert wird.
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