Grundlagen

Bestandsbuch richtig führen - EU 2019/6 komplett erklärt

10 minVon Hivekraft Redaktion
bestandsbuchcompliancedokumentation

Das Bestandsbuch ist für jeden Imker Pflicht. Erfahre alles über die EU-Verordnung 2019/6, Pflichtfelder, Aufbewahrungsfristen und wie du mit Hivekraft automatisch compliant bist.

Jeder Imker in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, ein Bestandsbuch zu führen. Das gilt für den Hobbyimker mit drei Völkern genauso wie für den Berufsimker mit 300. Seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 2019/6 über Tierarzneimittel am 28. Januar 2022 sind die Anforderungen nochmals verschärft worden. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Bußgelder.

In diesem Artikel erklären wir dir alles, was du zum Thema Bestandsbuch wissen musst - von der rechtlichen Grundlage über die Pflichtfelder bis hin zu konkreten Muster-Einträgen.

5 Jahre
Aufbewahrungspflicht für das Bestandsbuch nach EU-Verordnung 2019/6

Rechtliche Grundlagen im Detail

EU-Verordnung 2019/6 über Tierarzneimittel

Die EU-Verordnung 2019/6 ist seit dem 28. Januar 2022 unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die frueheren nationalen Regelungen und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Anwendung und Dokumentation von Tierarzneimitteln.

Für Imker bedeutet das: Jede Anwendung eines Tierarzneimittels - ob Ameisensäure, Oxalsäure, Milchsäure oder ein anderes zugelassenes Präparat - muss lückenlos dokumentiert werden.

Nationale Umsetzung: TAMG

In Deutschland wird die EU-Verordnung durch das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und die Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung (TÄHAMNV) ergänzt. Diese schreiben im Detail vor, welche Angaben dokumentiert werden müssen.

Auch Hobbyimker sind Tierhalter

Viele Hobbyimker sind sich nicht bewusst, dass sie als Tierhalter im Sinne des Gesetzes gelten. Die Dokumentationspflicht gilt ausnahmslos – unabhängig von der Völkeranzahl. Auch wer nur zwei Völker im Garten hat, muss ein ordnungsgemäßes Bestandsbuch führen. Wer sauber dokumentiert, schützt sich vor rechtlichen Problemen und kann bei einer Kontrolle durch das Veterinäramt alles lückenlos nachweisen.

Wer kontrolliert das Bestandsbuch?

  • Zuständige Behörde: Das Veterinäramt deines Landkreises
  • Anlässe für Kontrollen: Routinekontrolle, Verdacht auf Seuche, Probennahme, Beschwerden
  • Kontrollen bei Wanderimkern: Am Wanderstandort kann die örtliche Behörde das Bestandsbuch verlangen
  • Bei Honigverkauf: Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung kann ebenfalls das Bestandsbuch angefordert werden

Alle Pflichtfelder im Überblick

Für jede einzelne Behandlung müssen folgende Angaben lückenlos dokumentiert werden:

1. Angaben zum Tierbestand

  • Anzahl und Art der behandelten Tiere - bei Bienen: Völker-Nummern oder -Namen
  • Standort der Völker - Adresse oder Koordinaten des Bienenstands

2. Angaben zum Arzneimittel

  • Bezeichnung des Arzneimittels - vollständiger Handelsname (z.B. "Oxuvar 5,7% ad us. vet.")
  • Wirkstoff und Konzentration - z.B. Oxalsäure-Dihydrat 5,7%
  • Chargennummer (Lot-Nummer) - steht auf der Verpackung des Präparats
  • Lieferant/Bezugsquelle - Apotheke, Tierarzt oder zugelassener Händler
  • Rechnungsnummer des Lieferanten - Nachweis des legalen Bezugs

3. Angaben zur Anwendung

  • Datum der Anwendung - Start- und Enddatum bei Langzeitbehandlungen
  • Behandlungsdauer - wie lange wurde behandelt? (Art. 108 Abs. 2 lit. i EU 2019/6)
  • Verabreichte Menge/Dosierung - z.B. "5 ml pro Wabengasse" oder "2 Streifen pro Volk"
  • Anwendungsart - Träufeln, Verdampfen, Langzeitbehandlung über Verdunster etc.
  • Name der behandelnden Person - wer hat die Behandlung durchgeführt?

4. Angaben zu Wartezeit und Tierarzt

  • Wartezeit in Tagen - ab wann darf wieder Honig geerntet werden?
  • Name des verschreibenden Tierarztes - bei verschreibungspflichtigen Mitteln
  • Verschreibungsnummer - Nummer der tierärztlichen Verordnung
Wichtig: Chargennummer nicht vergessen

Die Chargennummer des Präparats wird von vielen Imkern vergessen. Sie wird von Veterinärämtern dringend empfohlen und ermöglicht die Rückverfolgbarkeit im Falle eines fehlerhaften Präparats. Notiere sie dir am besten direkt beim Kauf - sie steht auf jeder Packung. Auch wenn Art. 108 EU 2019/6 sie nicht explizit als Pflichtfeld aufführt, achten Kontrolleure besonders auf diese Angabe.

Muster-Einträge für typische Behandlungen

Damit du siehst, wie ein vollständiger Eintrag aussieht, hier drei Beispiele aus der Praxis:

Imker trägt Behandlungsdaten ins Bestandsbuch ein
Zeitnahe Dokumentation direkt am Bienenstand ist der beste Schutz vor lückenhaften Einträgen.

Beispiel 1: Sommerbehandlung mit Ameisensäure

FeldEintrag
Datum01.08.2026 - 14.08.2026
VölkerVolk 1, 3, 5, 7, 9 (Standort Garten)
ArzneimittelFormivar 60% ad us. vet.
WirkstoffAmeisensäure 60%
ChargennummerLOT 2026-A-4471
LieferantTierarztpraxis Dr. Mueller, Muenchen
RechnungsnummerRE-2026-0814
Dosierung200 ml pro Volk, Nassenheider Verdunster
AnwendungsartLangzeitverdunstung, 14 Tage
Behandelnde PersonMax Mustermann
Wartezeit0 Tage (keine Honigernte während Behandlung)
Tierarzt- (nicht verschreibungspflichtig)
Verschreibungsnr.-

Beispiel 2: Winterbehandlung mit Oxalsäure (Träufeln)

FeldEintrag
Datum18.12.2026
VölkerVolk 1-12 (alle Völker, Standort Garten + Streuobstwiese)
ArzneimittelOxuvar 5,7% ad us. vet.
WirkstoffOxalsäure-Dihydrat 5,7%
ChargennummerLOT OX-2026-887
LieferantImkerei-Fachhandel Bienenwelt GmbH
RechnungsnummerBW-2026-11-2234
Dosierung5 ml pro besetzter Wabengasse, max. 50 ml/Volk
AnwendungsartTräufeln in Wabengassen
Behandelnde PersonMax Mustermann
Wartezeit0 Tage (Winter, keine Honigernte)
Tierarzt- (freiverkäuflich)
Verschreibungsnr.-

Beispiel 3: Biotechnische Maßnahme (Drohnenbrutschneiden)

FeldEintrag
Datum15.05.2026
VölkerVolk 3 (Standort Garten)
Arzneimittel- (biotechnische Maßnahme)
Wirkstoff-
MaßnahmeDrohnenbrutrahmen entnommen und eingefroren
Behandelnde PersonMax Mustermann
BemerkungStark verdeckelte Drohnenbrut, geschätzt >200 Varroa entfernt
Biotechnische Maßnahmen dokumentieren

Obwohl biotechnische Maßnahmen wie Drohnenbrutschneiden kein Arzneimittel verwenden, empfiehlt es sich, auch diese zu dokumentieren. Sie sind Teil deines integrierten Varroa-Managements und zeigen bei einer Kontrolle, dass du verantwortungsvoll wirtschaftest.

Standardzulassungen laufen aus

Die bisherigen Standardzulassungen für Ameisensäure 60%, Milchsäure 15% und Oxalsäuredihydrat 3,5% ad us. vet. laufen aus (Übergangszeit bis 2027). Danach dürfen nur noch individuell zugelassene Präparate wie Oxuvar, Varroxal, Formivar, VarroMed oder MAQS verwendet werden. Alle derzeit zugelassenen Varroabehandlungsmittel sind nicht verschreibungspflichtig — ein Tierarzt ist daher für die Verschreibung in der Regel nicht notwendig.

Aufbewahrungspflicht: 5 Jahre sind Pflicht

Die EU-Verordnung 2019/6 schreibt eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 5 Jahren vor. Das bedeutet konkret:

  • Behandlungen aus 2026 müssen bis mindestens Ende 2031 nachweisbar sein
  • Die Aufbewahrung kann digital oder analog erfolgen
  • Lesbarkeit muss gewährleistet sein - bei Papier ein Problem, digital kein Thema
  • Im Falle einer Betriebsaufgabe müssen die Unterlagen weiterhin aufbewahrt werden

Was passiert bei Verstößen?

Bußgelder bei Verstößen

Verstöße gegen die Dokumentationspflicht können nach TAMG §89 Abs. 6 mit Bußgeldern bis zu 30.000 € geahndet werden. Die Verwendung nicht zugelassener Mittel kann zudem ein Straftatbestand sein.

Keine Kavaliersdelikte

Veterinärbehörden können bei festgestellten Verstößen Verwarngelder und Bußgelder verhängen. Kontrollen sind zwar selten, können aber jederzeit stattfinden. Besonders bei gewerblicher Honigvermarktung wird genau hingeschaut.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Fehler 1: Keine Dokumentation

Das häufigste Problem: Behandlungen werden durchgeführt, aber nicht notiert. Gerade bei der Ameisensäure-Behandlung im Sommer, wenn viel zu tun ist, vergessen viele Imker den Eintrag. Lösung: Dokumentiere sofort - direkt am Bienenstand.

Fehler 2: Unvollständige Angaben

Die Chargennummer fehlt, der Lieferant ist nicht angegeben, die Dosierung ist nur ungefähr notiert. Lösung: Nutze eine Checkliste oder eine App, die alle Pflichtfelder abfragt und dich bei fehlenden Angaben warnt.

Fehler 3: Nachträgliches Ausfüllen

Wer das Bestandsbuch erst am Jahresende aus dem Gedächtnis zusammenstellt, macht unweigerlich Fehler. Lösung: Zeitnahe Dokumentation, am besten noch am Tag der Behandlung.

Fehler 4: Verlorene Unterlagen

Papier-Bestandsbücher gehen verloren, werden nass oder sind nach Jahren unleserlich. Lösung: Digitale Dokumentation mit automatischem Backup.

Fehler 5: Falsches Präparat dokumentiert

Verwechslung zwischen "Ameisensäure 60%" und "Ameisensäure 85%" oder zwischen verschiedenen Oxalsäure-Präparaten. Lösung: Präparat-Name und Chargennummer direkt von der Verpackung übernehmen.

Automatisches Bestandsbuch mit Hivekraft

Hivekraft generiert dein digitales Bestandsbuch automatisch aus den erfassten Behandlungen. Dabei werden alle EU-Pflichtfelder abgefragt und validiert.

  1. Behandlung erfassen

    Gehe zu Behandlungen und wähle "Neue Behandlung". Wähle das Volk, den Behandlungstyp und das Präparat. Hivekraft zeigt dir alle Pflichtfelder automatisch an - einschließlich Chargennummer und Lieferant.

  2. Bulk-Behandlung für ganze Standorte

    Wenn du alle Völker eines Standorts gleichzeitig behandelst, nutze die Standort-weite Behandlung. Eine Eingabe, alle Völker dokumentiert - inklusive aller Pflichtfelder.

  3. Compliance-Check nutzen

    Hivekraft prüft automatisch, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind. Grüner Haken bedeutet vollständig, gelbe Warnung zeigt fehlende Angaben, die du noch ergänzen kannst.

  4. PDF-Export erstellen

    Unter dem Menüpunkt Bestandsbuch wählst du das Jahr und klickst auf Export. Der zweisprachige PDF-Export (Deutsch/Englisch) ist sofort fertig für den Veterinär. Alle Behandlungen sind chronologisch aufgelistet mit sämtlichen Pflichtangaben.

Compliance-Check im Detail

Der Hivekraft Compliance-Check prüft für jede Behandlung:

  • Vollständigkeit aller Pflichtfelder nach EU 2019/6
  • Plausibilität der Dosierung (z.B. max. 50 ml Oxalsäure pro Volk)
  • Einhaltung der Wartezeiten (Warnung bei laufender Wartezeit vor Ernte)
  • Gültigkeit der verwendeten Präparate (nur zugelassene Tierarzneimittel)
  • Lückenlose Dokumentation aller Völker (keine versehentlich vergessenen Völker)

Vorteile gegenüber Papier

KriteriumPapier-BestandsbuchHivekraft Digital
Immer dabei
Automatisches Backup
Vollständigkeitsprüfung
PDF-Export für Veterinär
5-Jahres-AufbewahrungOrdner archivierenAutomatisch
Chargen-RückverfolgungMühsamSofort filterbar
Wartezeit-Warnung
Zweisprachig (DE/EN)

Sonderfall: Wanderimker

Wanderimker müssen besonders sorgfältig dokumentieren, denn sie müssen ihr Bestandsbuch an jedem Standort vorlegen können. Zusätzlich gelten:

  • Seuchenfreiheitsbescheinigung (Bescheinigung nach §5 Bienenseuchenverordnung) muss mitgeführt werden — sie bestätigt, dass die Völker frei von Amerikanischer Faulbrut sind, und wird für den Transport über Kreisgrenzen benötigt (Gültigkeit: 9 Monate)
  • Standort-Dokumentation - jeder Wanderstandort mit Adresse und Zeitraum
  • Behördliche Anmeldung des Wanderstandorts beim örtlichen Veterinäramt
  • Bei Wanderung über Landesgrenzen können zusätzliche Anforderungen gelten

Checkliste: Ist dein Bestandsbuch komplett?

Prüfe jetzt, ob dein Bestandsbuch alle Anforderungen erfüllt:

  • Alle Behandlungen des laufenden Jahres dokumentiert?
  • Chargennummern für jedes Präparat eingetragen?
  • Lieferant und Rechnungsnummer angegeben?
  • Wartezeiten notiert und eingehalten?
  • Name der behandelnden Person eingetragen?
  • Tierarzt-Angaben bei verschreibungspflichtigen Mitteln?
  • Bestandsbücher der letzten 5 Jahre archiviert?
  • Unterlagen bei Kontrolle sofort vorzeigbar?
Wie lange muss das Bestandsbuch nach EU-Verordnung 2019/6 aufbewahrt werden?

Fazit

Das Bestandsbuch ist keine laestige Pflicht, sondern ein wichtiger Baustein für eine verantwortungsvolle Imkerei. Mit der EU-Verordnung 2019/6 sind die Anforderungen klar definiert - und mit den richtigen Werkzeugen ist die Einhaltung ein Kinderspiel. Ob du dein Bestandsbuch auf Papier oder digital fuehrst, liegt bei dir. Aber die digitale Variante spart nicht nur Zeit, sondern schuetzt dich auch zuverlaessig vor unvollstaendiger Dokumentation und den damit verbundenen Bussgeldern.

Vertiefe dein Wissen

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