Pflichtangaben auf dem Honigetikett: Alle Vorschriften für die Honig-Etikettierung in Deutschland auf einen Blick.
Die korrekte Honig-Etikettierung ist für jeden Imker Pflicht, der Honig verkauft - egal ob auf dem Wochenmarkt, im Hofladen oder an der Haustür. Die Vorschriften sind klar geregelt, aber leider nicht immer leicht zu durchschauen. Welche Pflichtangaben auf jedes Honigetikett müssen und welche Fehler du vermeiden solltest, erfährst du in diesem Artikel.
Warum ist die Honig-Etikettierung so wichtig?
Honig ist ein Lebensmittel, und als solches unterliegt er der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der EU sowie der deutschen Honigverordnung. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder und im schlimmsten Fall ein Verkaufsverbot.
Aber korrekte Etiketten schützen nicht nur vor Ärger mit den Behörden. Sie schaffen Vertrauen beim Kunden und zeigen Professionalität. Ein Glas mit einem vollständigen, sauberen Etikett verkauft sich besser als eines mit einem handgeschriebenen Zettel.
Die Pflichtangaben auf dem Honigetikett
Die folgende Tabelle zeigt alle Angaben, die auf jedem Honigetikett stehen müssen. Es gibt keine Ausnahmen - auch nicht für Hobby-Imker mit kleinen Mengen.
| Pflichtangabe | Beispiel | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Verkehrsbezeichnung | "Blütenhonig" oder "Waldhonig" | Honigverordnung Anlage 1 |
| Nettofüllmenge | "500 g" oder "250 g" | Fertigpackungsverordnung |
| Mindesthaltbarkeitsdatum | "mindestens haltbar bis: 02/2028" | LMIV Art. 9 |
| Name und Anschrift des Imkers | "Max Mustermann, Musterstr. 1, 12345 Musterstadt" | LMIV Art. 9 |
| Ursprungsland | "Herkunft: Deutschland" oder "Deutscher Honig" | Honigverordnung Paragraph 3 |
| Los-Kennzeichnung | "L 2026-07-A" oder Abfülldatum als Ersatz | LMIV Art. 9 |
| Nährwertdeklaration | Energiewert, Fett, Kohlenhydrate, Eiweiß, Salz | LMIV Anhang V (siehe Ausnahmen) |
Nährwertdeklaration: Ausnahme für kleine Imkereien
Gute Nachricht für Hobby-Imker: Wer als Einzelperson Lebensmittel herstellt und diese nur lokal in kleinen Mengen direkt an den Endverbraucher verkauft, ist von der Nährwertdeklaration befreit. Das gilt für die meisten Imker, die auf dem Wochenmarkt oder ab Hof verkaufen.
Sobald du jedoch an den Einzelhandel lieferst, an Wiederverkäufer abgibst oder einen Online-Shop betreibst, entfällt diese Ausnahme. Im Zweifel: die Nährwertangaben aufdrucken. Standardwerte für Blütenhonig findest du in der Nährwerttabelle des Bundeslebensmittelschlüssels.
Die Verkehrsbezeichnung richtig wählen
Die Bezeichnung auf dem Etikett ist nicht frei wählbar. Die Honigverordnung legt genau fest, welche Bezeichnungen zulässig sind.
Zulässige Bezeichnungen nach Honigverordnung:
| Bezeichnung | Voraussetzung |
|---|---|
| Blütenhonig | Vollständig oder überwiegend aus Blütennektar |
| Honigtauhonig (Waldhonig) | Überwiegend aus Honigtau (z.B. Fichtenhonig) |
| Wabenhonig / Scheibenhonig | In den Waben belassen |
| Presshonig | Durch Pressen der Waben gewonnen |
| Sortenhonig (z.B. Rapshonig) | Nachweislich überwiegend aus einer Trachtquelle |
Wichtig: Fantasienamen wie "Sommergold" oder "Blütentraum" sind als Verkehrsbezeichnung nicht erlaubt. Du darfst sie als Zusatz verwenden, aber die korrekte Bezeichnung wie "Blütenhonig" muss ebenfalls auf dem Etikett stehen.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
Honig verdirbt unter normalen Lagerbedingungen praktisch nie, trotzdem schreibt die LMIV ein MHD vor. Die gängige Praxis:
- Empfehlung: 2 Jahre ab Abfülldatum
- Format: "mindestens haltbar bis Ende MM/JJJJ" oder ein konkretes Datum
- Hinweis: Das MHD ist eine Qualitätsaussage, kein Verfallsdatum
Das MHD muss auf dem Etikett selbst oder (bei kleinen Gläsern) auf dem Deckel stehen. Es darf nicht nur auf der Umverpackung angegeben werden.
Ursprungsland und Herkunftsangabe
Seit der Änderung der Honigverordnung muss das Ursprungsland deutlich angegeben werden. Für deutschen Honig reicht "Deutscher Honig" oder "Herkunft: Deutschland".
Achtung bei Mischhonig: Wenn du Honig verschiedener Herkünfte mischst (was bei Eigenproduktion kaum vorkommt), müssen alle Länder aufgeführt werden. Angaben wie "Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern" sind weiterhin zulässig, wirken aber wenig vertrauenswürdig.
Gerade die regionale Herkunft ist ein starkes Verkaufsargument. "Blütenhonig aus dem Bergischen Land" verkauft sich besser als eine anonyme Herkunftsangabe.
Das Los-Kennzeichnung
Die Los-Kennzeichnung dient der Rückverfolgbarkeit. Falls ein Problem mit einer Charge auftritt, muss identifizierbar sein, welche Gläser betroffen sind.
Optionen für die Los-Kennzeichnung:
- Ein eigenes Los-Kürzel, zum Beispiel "L 2026-07-A" (Jahr, Monat, Charge A)
- Das Abfülldatum kann als Ersatz dienen, wenn es auf dem Etikett steht
- Die Chargen-Nummer aus deiner Imkerei-Software
Mit Hivekraft verwaltest du Chargen automatisch. Jede Abfüllung erhält eine eindeutige Nummer, die du direkt auf dein Etikett drucken kannst. Mehr dazu im Artikel QR-Code auf dem Honigglas.
Freiwillige Angaben, die sich lohnen
Neben den Pflichtangaben gibt es optionale Informationen, die dein Etikett aufwerten und das Vertrauen der Kunden stärken.
Empfehlenswerte Zusatzangaben:
- Erntejahr: "Ernte 2026" zeigt Frische
- Standort: "Aus unserem Bienenstand in Köln-Nippes"
- Wassergehalt: Dokumentiert Qualität (unter 18 Prozent ist Premium)
- QR-Code: Verlinkt auf eine Honig-Seite mit allen Details
- DIB-Gewährverschluss: Für Mitglieder des Deutschen Imkerbundes
Ein QR-Code auf dem Honigglas ist besonders wirkungsvoll. Kunden können mit dem Smartphone scannen und sehen die vollständige Chargen-Geschichte - vom Bienenstand bis ins Glas.
DIB-Gewährverschluss: Sonderfall für Vereinsmitglieder
Mitglieder des Deutschen Imkerbundes (DIB) können den bekannten grünen Gewährverschluss verwenden. Dieser bringt zusätzliche Anforderungen mit sich:
- Glasform: Nur das genormte DIB-Einheitsglas ist zulässig
- Füllmenge: Exakt 250 g oder 500 g
- Qualität: Wassergehalt maximal 18 Prozent (strenger als die Honigverordnung mit 20 Prozent)
- HMF-Wert: Maximal 15 mg/kg (Honigverordnung erlaubt 40 mg/kg)
- Kontrollen: Stichprobenartige Kontrollen durch den Verein
Der DIB-Verschluss ist ein starkes Qualitätssiegel, aber er schränkt dich bei der Glaswahl und dem Etikettendesign ein. Viele Imker entscheiden sich bewusst für eigene Gläser und Etiketten, um sich von der Masse abzuheben.
Etiketten gestalten: Tipps für ein professionelles Design
Neben den Pflichtangaben entscheidet die Gestaltung über den Verkaufserfolg. Ein paar Grundregeln:
- Weniger ist mehr: Überfrachte das Etikett nicht. Pflichtangaben müssen gut lesbar sein.
- Einheitliches Design: Verwende bei allen Sorten das gleiche Grundlayout. Nur Farbe oder Sortenname ändern sich.
- Hochwertiges Material: Selbstklebendes Etikettenpapier aus dem Drucker wirkt weniger professionell als gedruckte Etiketten.
- Rückseite nutzen: Bei großen Gläsern kannst du die Pflichtangaben auf die Rückseite setzen und die Vorderseite für dein Markendesign nutzen.
- Farbwahl: Warme Goldtöne und Naturfarben passen zum Produkt. Grelle Neonfarben irritieren Honigkäufer.
Häufige Fehler bei der Honig-Etikettierung
Diese Fehler sehen wir bei Kontrollen am häufigsten:
- Fehlende Anschrift: Nur der Name reicht nicht. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort sind Pflicht.
- Falsche Füllmenge: Die Nettofüllmenge muss exakt stimmen. Bei Kontrollen wird nachgewogen.
- Phantasiebezeichnung ohne Verkehrsbezeichnung: "Omas Bienengold" allein ist nicht zulässig.
- Kein Ursprungsland: Wird gern vergessen, ist aber seit der Verordnungsänderung Pflicht.
- MHD fehlt: Auch wenn Honig ewig hält - das MHD muss drauf.
- Zu kleine Schrift: Pflichtangaben müssen mindestens 1,2 mm Schriftgröße haben (bei Verpackungen unter 80 cm2 Oberfläche mindestens 0,9 mm).
Checkliste: Honigetikett prüfen
Bevor du deine Gläser verkaufst, gehe diese Checkliste durch:
| Prüfpunkt | Vorhanden? |
|---|---|
| Verkehrsbezeichnung (z.B. Blütenhonig) | Ja / Nein |
| Nettofüllmenge in Gramm | Ja / Nein |
| Mindesthaltbarkeitsdatum | Ja / Nein |
| Name und vollständige Anschrift | Ja / Nein |
| Ursprungsland | Ja / Nein |
| Los-Kennzeichnung oder Abfülldatum | Ja / Nein |
| Nährwertdeklaration (falls nicht befreit) | Ja / Nein |
| Schriftgröße mindestens 1,2 mm | Ja / Nein |
| Alle Angaben im gleichen Sichtfeld | Ja / Nein |
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