Imkerrecht: Was jeder Imker wissen muss
BGB-Schwarmrecht, Nachbarrecht, Tierhalterhaftung und Bienenseuchen-Verordnung. Die wichtigsten Gesetze fuer Imker in Deutschland kompakt erklaert.
Imkerrecht: Was jeder Imker wissen muss

Bienenhaltung ist in Deutschland grundsaetzlich erlaubt und erfordert keine Genehmigung -- aber sie ist keineswegs frei von Regeln. Vom uralten Schwarmrecht im BGB ueber das Nachbarrecht bis hin zur Bienenseuchen-Verordnung: Wer Bienen haelt, muss eine ganze Reihe von Gesetzen und Vorschriften kennen.
In dieser ersten Lektion des Rechtskurses verschaffen wir uns einen Ueberblick ueber die wichtigsten Rechtsgebiete, die fuer Imker relevant sind. Keine Angst -- du brauchst kein Jura-Studium. Aber du solltest wissen, welche Pflichten du hast und welche Rechte dir zustehen.
Das Schwarmrecht im BGB: Uralte Paragraphen, heute noch gueltig
Die Paragraphen 961 bis 964 des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB) regeln seit 1900 das sogenannte Schwarmrecht. Diese Bestimmungen gehen auf noch aeltere germanische Rechtstradition zurueck und sind bis heute unveraendert in Kraft. Sie regeln, was passiert, wenn ein Bienenschwarm auszieht und das Grundstueck des Imkers verlaesst.
Bienenschwaerme waren historisch sehr wertvoll. Ein Volk konnte den Gegenwert eines Ochsen haben. Die Regelung im BGB sollte Streitigkeiten zwischen Nachbarn verhindern und klare Eigentumsverhaeltnisse schaffen. Die Paragraphen sind ein faszinierendes Relikt, das zeigt, wie wichtig Bienen fuer die Gesellschaft waren.
Paragraph 961 BGB: Eigentumsverlust bei Bienenschwaermen
Der Wortlaut ist klar: "Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentuemer ihn unverzueglich verfolgt oder wenn der Eigentuemer die Verfolgung aufgibt."
Das bedeutet konkret:
- Ein ausziehender Schwarm bleibt dein Eigentum, solange du ihn verfolgst
- Die Verfolgung muss unverzueglich beginnen -- also ohne schuldhaftes Zoegern
- Gibst du die Verfolgung auf oder beginnst sie nicht sofort, wird der Schwarm herrenlos
- Einen herrenlosen Schwarm darf jeder einfangen und behalten
Du bemerkst am Samstagnachmittag, dass dein staerkstes Volk geschwärmt hat. Der Schwarm haengt im Baum des Nachbarn. Wenn du ihn sofort verfolgst -- also zum Nachbarn gehst und den Schwarm einfaengst -- bleibt er dein Eigentum. Wartest du bis Montag, weil du "keine Zeit" hast, wird der Schwarm herrenlos. "Unverzueglich" heisst: ohne schuldhaftes Zoegern, nicht "sofort". Sich erst Ausruestung zu holen, ist also in Ordnung.
Paragraph 962 BGB: Das Verfolgungsrecht
"Der Eigentuemer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstuecke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Beute eingezogen, so darf der Eigentuemer des Schwarms zum Zwecke des Einfangens die Beute oeffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen."
Das ist ein bemerkenswertes Recht: Du darfst bei der Schwarmverfolgung fremde Grundstuecke betreten -- sogar ohne vorherige Erlaubnis. Und wenn dein Schwarm in eine leere Beute eines anderen Imkers eingezogen ist, darfst du diese oeffnen.
Wichtige Einschraenkungen:
- Du darfst nur unbesetzte fremde Beuten oeffnen (Paragraph 962 Satz 2 BGB)
- Ist die Beute besetzt (ein anderes Volk lebt darin), greift Paragraph 964 BGB
- Du musst Schaeden ersetzen, die du beim Betreten des Grundstuecks verursachst (Paragraph 962 Satz 3 BGB)
- Das Recht erlischt, sobald du die Verfolgung aufgibst
Paragraph 963 BGB: Vereinigung von Schwaermen
"Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwaerme mehrerer Eigentuemer, so werden die Eigentuemer, welche ihre Schwaerme verfolgt haben, Miteigentuemer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwaerme."
Dieser Paragraph regelt einen erstaunlich spezifischen Fall: Was passiert, wenn mehrere Schwaerme verschiedener Imker sich vereinigen? Die Antwort: Miteigentum, und zwar nach der Anzahl der beteiligten Schwaerme, nicht nach deren Groesse. Drei Schwaerme von drei Imkern = je ein Drittel.
Paragraph 964 BGB: Einzug in eine besetzte Beute
"Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Beute eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Beute besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte des bisherigen Eigentuemers des Schwarms erloeschen."
Klingt hart, ist aber logisch: Zieht dein Schwarm in die besetzte Beute eines anderen Imkers ein, verlierst du dein Eigentum. Der andere Imker wird Eigentuemer aller Bienen in seiner Beute. Eine Trennung waere praktisch unmoeglich -- das Gesetz folgt hier der biologischen Realitaet.
| Situation | Eigentum | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Schwarm verfolgt, auf eigenem Grundstueck eingefangen | Bleibt beim Imker | § 961 BGB |
| Schwarm verfolgt, auf fremdem Grundstueck eingefangen | Bleibt beim Imker, Betretungsrecht | § 962 BGB |
| Schwarm nicht verfolgt | Wird herrenlos, Finder darf behalten | § 961 BGB |
| Mehrere Schwaerme vereinigt | Miteigentum nach Schwarmanzahl | § 963 BGB |
| Schwarm in besetzte Beute eingezogen | Geht an Besitzer der Beute ueber | § 964 BGB |
| Schwarm in leere fremde Beute | Verfolgender Imker darf Beute oeffnen | § 962 BGB |

Nachbarrecht: Abstaende und Landesrecht
Waehrend das BGB bundesweit gilt, ist das Nachbarrecht groesstenteils Laendersache. Es regelt, wo und wie nah am Nachbargrundstuck du Bienen halten darfst. Die Unterschiede zwischen den Bundeslaendern sind erheblich.
Grundsaetzliche Regelung
In den meisten Bundeslaendern gibt es keine gesetzlichen Mindestabstaende fuer Bienenhaltung. Das mag ueberraschend klingen, ist aber so. Stattdessen gilt das allgemeine Ruecksichtnahmegebot nach Paragraph 906 BGB: Nachbarn muessen "ortsübliche" Einwirkungen dulden, soweit sie nicht wesentlich beeintraechtigt werden.
Unabhaengig von der Rechtslage: Informiere deine Nachbarn bevor du mit der Imkerei beginnst. Ein Glas Honig und ein offenes Gespraech verhindern mehr Konflikte als jedes Gesetz. Viele Nachbarschaftsstreitigkeiten rund um Bienen enstehen, weil Nachbarn ueberrascht oder nicht informiert werden.
Bundesland-Unterschiede
| Bundesland | Abstandsregelung Bienenhaltung | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Bayern | Keine gesetzliche Abstandsregelung | Ortsrecht beachten, Gemeinden koennen Satzungen erlassen |
| Baden-Wuerttemberg | Keine gesetzliche Abstandsregelung | NachbG BW: Allg. Ruecksichtnahme |
| Niedersachsen | Keine gesetzliche Abstandsregelung | Niedersaechsisches Nachbarrechtsgesetz |
| NRW | Keine gesetzliche Abstandsregelung | Duldungspflicht bei ortueblicher Nutzung |
| Hessen | Keine gesetzliche Abstandsregelung | Imkerliche Praxis der Gemeinde massgeblich |
| Brandenburg | 3 m empfohlen (nicht gesetzlich) | Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz |
| Sachsen | Keine gesetzliche Abstandsregelung | Saechsisches Nachbarrechtsgesetz |
| Schleswig-Holstein | Keine gesetzliche Abstandsregelung | Nachbarrechtsgesetz SH |
Auch wenn dein Bundesland keine Abstandsregelung hat, kann deine Gemeinde eigene Satzungen erlassen. In manchen Ortschaften gibt es Regelungen, die Bienenhaltung in Wohngebieten einschraenken oder Mindestabstaende vorschreiben. Pruefe vor Beginn der Imkerei immer die oertliche Satzung!
Richterrecht: Wichtige Urteile
Da es wenige gesetzliche Regelungen gibt, hat die Rechtsprechung das Imker-Nachbarrecht wesentlich gepraegt. Einige wichtige Urteile:
- BGH, Urteil vom 14.11.2003 (V ZR 102/03): Bienenflug ist eine "aehnliche Einwirkung" im Sinne von Paragraph 906 Abs. 1 BGB. Nachbarn muessen ihn dulden, wenn er ortsueblich und nicht wesentlich beeintraechtigend ist.
- OLG Oldenburg, 2006: Zwei Bienenvoelker im Wohngebiet sind in der Regel ortsueblich und muessen geduldet werden.
- AG Muenchen, 2013: Auch sechs Voelker in einem Kleingarten koennen zulaessig sein, wenn die Beeintraechtigung gering ist.
- LG Heidelberg, 2014: Ein Imker mit 16 Voelkern im Wohngebiet wurde zur Reduzierung auf 6 Voelker verpflichtet -- die Menge war nicht mehr ortsueblich.
Tierhalterhaftung: Paragraph 833 BGB
Als Bienenhalter haftest du nach Paragraph 833 Satz 1 BGB fuer Schaeden, die deine Bienen verursachen -- und zwar verschuldensunabhaengig als sogenannte Gefaehrdungshaftung. Das ist eine der strengsten Haftungsformen im deutschen Recht.
Bei der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB musst du als Imker kein Verschulden haben. Es genuegt, dass deine Bienen den Schaden verursacht haben. Du haftest also auch, wenn du alles richtig gemacht hast. Deshalb ist eine Imker-Haftpflichtversicherung so wichtig (mehr dazu in Lektion 6).
Typische Schadensszenarien
In der Praxis fuehren vor allem diese Situationen zu Haftungsfaellen:
Personenschaeden:
- Bienenstiche mit allergischer Reaktion (im Extremfall lebensbedrohlich)
- Stiche bei Nachbarn, Passanten oder Besuchern
- Schmerzensgeld und Behandlungskosten koennen erheblich sein
Sachschaeden:
- Bienenkot auf Waesche, Autos, Fassaden (sogenannte "Bienenkleckse")
- Beschaedigung von Obst durch uebermassigen Bienenbesuch (selten, aber moeglich)
- Verschmutzung von Swimmingpools oder Gartenmoebeln
Verkehrsunfaelle:
- Wenn Bienen einen Verkehrsunfall verursachen (z.B. Stich waehrend der Fahrt)
- Wanderimker: Bienen auf der Autobahn nach Transportunfall
Ausnahme: Nutztierhalter-Privileg?
Paragraph 833 Satz 2 BGB enthaelt eine Haftungserleichterung fuer Halter von Nutztieren. Ob Bienen als Nutztiere gelten, war lange umstritten. Die herrschende Meinung sieht Hobbyimker nicht als Nutztierhalter -- die Gefaehrdungshaftung gilt also voll. Nur Berufsimker, die ihren Lebensunterhalt mit Bienen bestreiten, koennten sich unter Umstaenden auf das Nutztierhalter-Privileg berufen.

Die Bienenseuchen-Verordnung
Die Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) ist eine Bundesverordnung auf Grundlage des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG). Sie regelt die Bekaempfung von ansteckenden Bienenkrankheiten, insbesondere der Amerikanischen Faulbrut (AFB).
Anzeigepflicht
Nach Paragraph 1 BienSeuchV besteht eine Anzeigepflicht fuer bestimmte Bienenkrankheiten. Das bedeutet: Wenn du einen Verdacht auf eine anzeigepflichtige Seuche hast, musst du dies dem zustaendigen Veterinaeramt melden.
Anzeigepflichtige Bienenseuchen in Deutschland:
- Amerikanische Faulbrut (AFB) -- die wichtigste und gefaehrlichste
- Befall mit dem Kleinen Beutenkaefer (Aethina tumida) -- bisher nicht in Deutschland
- Befall mit der Tropilaelaps-Milbe -- bisher nicht in Deutschland
Jeder Verdacht auf AFB muss sofort dem Veterinaeramt gemeldet werden (Paragraph 1a BienSeuchV). Das Unterlassen der Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bussgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden (Paragraph 32 TierGesG). Bei AFB-Verdacht gilt: Lieber einmal zu viel melden als einmal zu wenig!
Sperrbezirk bei AFB
Wird AFB amtlich festgestellt, ordnet das Veterinaeramt einen Sperrbezirk von mindestens 1 km Radius um den Seuchenherd an. Innerhalb des Sperrbezirks gelten strenge Regeln:
Meldung des Seuchenausbruchs
Das Veterinaeramt wird informiert und fuehrt eine amtliche Untersuchung durch. Futterkranzproben werden entnommen und im Labor untersucht.
Einrichtung des Sperrbezirks
Mindestens 1 km Radius. Alle Imker im Sperrbezirk werden benachrichtigt. Der Sperrbezirk wird oeffentlich bekanntgemacht.
Verbote im Sperrbezirk
Kein Verbringen von Bienenvoelkern, Waben, Geraetschaften oder Honig aus dem Sperrbezirk. Kein Verstellen von Voelkern innerhalb des Bezirks ohne Genehmigung.
Untersuchung aller Voelker
Alle Bienenvoelker im Sperrbezirk werden amtlich untersucht. Befallene Voelker werden nach Paragraphen 10-11 BienSeuchV saniert oder getoetet.
Aufhebung des Sperrbezirks
Der Sperrbezirk wird aufgehoben, wenn alle Untersuchungen negativ sind und die Sanierung abgeschlossen ist. Das dauert in der Regel mindestens 3 Monate.
Meldepflicht der Bienenhaltung
Unabhaengig von Seuchen besteht in allen Bundeslaendern eine Meldepflicht fuer die Bienenhaltung beim zustaendigen Veterinaeramt. Diese ist in Paragraph 1a BienSeuchV geregelt und gilt fuer jeden Bienenhalter, unabhaengig von der Voelkerzahl.
Pflichtangaben bei der Anmeldung
Naturschutzrecht: Bienen im Naturschutzgebiet

Eine haeufige Frage: Darf man Bienenvoelker in Naturschutzgebieten aufstellen? Die Antwort ist differenziert.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Nach Paragraph 23 BNatSchG sind in Naturschutzgebieten "alle Handlungen, die zu einer Zerstoerung, Beschaedigung oder Veraenderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile" fuehren koennen, verboten. Die Aufstellung von Bienenvoelkern wird in der Regel als solche Handlung angesehen.
In der Praxis bedeutet das:
- In den meisten Naturschutzgebieten ist die Aufstellung von Bienenvoelkern genehmigungspflichtig
- Die zustaendige Naturschutzbehoerde kann eine Befreiung nach Paragraph 67 BNatSchG erteilen
- In Landschaftsschutzgebieten (geringerer Schutzstatus) ist Bienenhaltung meist erlaubt
- In FFH-Gebieten (Natura 2000) kommt es auf die jeweilige Schutzgebietsverordnung an
- Nationalparks: Bienenhaltung ist grundsaetzlich nicht erlaubt
In der Naturschutz-Debatte wird zunehmend diskutiert, ob Honigbienen in Naturschutzgebieten mit Wildbienen um Nahrung konkurrieren. Wissenschaftlich ist die Frage nicht abschliessend geklaert. Einige Naturschutzbehoerden lehnen daher Befreiungen ab. Als Imker solltest du diese Diskussion kennen und deine Voelkerzahl am Standort bewusst begrenzen.
Artenschutz: Die Honigbiene ist kein Wildtier
Ein verbreiteter Irrtum: Die Honigbiene (Apis mellifera) ist kein Wildtier im Sinne des Artenschutzrechts, sondern ein Nutztier. Sie unterliegt daher nicht dem besonderen Artenschutz nach Paragraphen 44-45 BNatSchG. Das gilt nicht fuer Wildbienen -- deren ueber 560 Arten in Deutschland sind streng oder besonders geschuetzt.
Baurecht: Bienenhaus und Bienenwagen
Wenn du planst, ein Bienenhaus, einen Bienenwagen oder ein groesseres Bienenschutzhaus zu errichten, beruehrt das moeglichweise das Baurecht.
Genehmigungspflicht
Ob ein Bienenhaus genehmigungspflichtig ist, haengt vom jeweiligen Landesbaurecht und der Groesse ab:
| Bauvorhaben | Genehmigungspflicht | Hinweis |
|---|---|---|
| Einzelne Bienenbeuten (Magazinbeuten) | Keine Baugenehmigung noetig | Gelten nicht als bauliche Anlage |
| Bienenhaus bis ca. 10 m² (je nach Bundesland) | Meist genehmigungsfrei | Verfahrensfrei als Nebengebaeude |
| Bienenhaus ueber 10-30 m² | Meist genehmigungspflichtig | Grenze variiert nach Bundesland |
| Bienenwagen (mobil, nicht dauerhaft) | In der Regel genehmigungsfrei | Muss tatsaechlich mobil sein |
| Schleuderraum als Anbauten | Oft genehmigungspflichtig | Hygienevorschriften beachten |
| Bienenhaus im Aussenbereich | Privilegiert nach § 35 BauGB | Landwirtschaftliche Nutzung noetig |
Privilegierung im Aussenbereich
Nach Paragraph 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sind Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, im Aussenbereich privilegiert. Imkerei gilt als landwirtschaftliche Tierhaltung, wenn sie in einem gewissen Umfang betrieben wird. Hobbyimker mit wenigen Voelkern haben diese Privilegierung in der Regel nicht.
Mietrecht: Bienen auf dem Balkon oder im Garten

Immer mehr Menschen moechten auch in der Stadt imkern -- auf dem Balkon, der Dachterrasse oder im Mietergarten. Doch was sagt das Mietrecht?
Grundsatz: Kein automatisches Recht auf Bienenhaltung
Bienenhaltung gehoert nicht zum vertragsmaessigen Gebrauch einer Mietwohnung. Das bedeutet:
- Du brauchst in der Regel die Zustimmung des Vermieters
- Ein generelles Tierhaltungsverbot im Mietvertrag kann Bienenhaltung einschliessen
- Der Vermieter kann die Zustimmung allerdings nicht willkuerlich verweigern, wenn keine konkreten Beeintraechtigungen zu erwarten sind
Rechtsprechung zur Bienenhaltung im Mietverhaeltnis
- AG Hamburg, 2014: Zwei Bienenvoelker auf dem Balkon sind grundsaetzlich zulaessig, wenn keine konkreten Beeintraechtigungen fuer andere Mieter vorliegen.
- AG Muenchen, 2015: Ein Vermieter durfte die Haltung von Bienenvölkern im Mietergarten untersagen, weil ein Nachbar eine diagnostizierte Bienenallergie hatte.
- LG Berlin, 2011: Bienenhaltung auf einem Dachgarten wurde als vertragsmaessiger Gebrauch eingestuft, da der Mietvertrag einen Dachgarten zur freien Nutzung ueberliess.
Hole immer die schriftliche Zustimmung deines Vermieters ein, bevor du mit der Bienenhaltung beginnst. Informiere auch die anderen Mieter im Haus. Dokumentiere die Zustimmung des Vermieters -- muendliche Zusagen sind im Streitfall schwer nachzuweisen.
Gemeindliche Satzungen und Ortsrecht
Neben den Bundes- und Landesgesetzen koennen Gemeinden eigene Regelungen zur Bienenhaltung erlassen. Diese finden sich typischerweise in:
- Ortspolizeilichen Verordnungen (Polizeiverordnung ueber die oeffentliche Sicherheit und Ordnung)
- Tierhaltungssatzungen (regeln Art und Umfang der Tierhaltung)
- Bebauungsplaenen (koennen Tierhaltung einschraenken)
- Kleingartenordnungen (bei Schrebergartenvereine, oft 2-4 Voelker erlaubt)
Die meisten Gemeinden veroeffentlichen ihre Satzungen online. Suche auf der Website deiner Gemeinde nach "Satzungen" oder "Ortsrecht". Im Zweifel hilft ein Anruf beim Ordnungsamt oder der Gemeindeverwaltung. Viele Imkervereine kennen die lokalen Regelungen und koennen beraten.
Ueberblick: Die wichtigsten Gesetze auf einen Blick
| Rechtsgebiet | Wichtigstes Gesetz | Kernaussage fuer Imker |
|---|---|---|
| Schwarmrecht | §§ 961-964 BGB | Schwarm bleibt dein, wenn du ihn verfolgst |
| Nachbarrecht | § 906 BGB + Landesrecht | Ortsübliche Nutzung muss geduldet werden |
| Tierhalterhaftung | § 833 BGB | Gefaehrdungshaftung -- du haftest ohne Verschulden |
| Seuchenrecht | BienSeuchV + TierGesG | Meldepflicht + Anzeigepflicht bei AFB |
| Naturschutz | BNatSchG | Genehmigung in Schutzgebieten erforderlich |
| Baurecht | BauGB + LBO | Bienenhaus je nach Groesse genehmigungspflichtig |
| Mietrecht | BGB Mietrecht | Vermieterzustimmung einholen |
| Lebensmittelrecht | HonigV, LMIV, LMHV | Honig ist ein Lebensmittel (mehr in Lektion 3) |
Pflichten-Checkliste fuer jeden Imker
Unabhaengig von der Voelkerzahl hat jeder Imker in Deutschland bestimmte Grundpflichten:
Gesetzliche Grundpflichten
Die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen gehoert genauso zur verantwortungsvollen Imkerei wie das Wissen ueber Bienenbiologie und Volksfuehrung. Wer Bienen haelt, traegt Verantwortung -- gegenueber den Tieren, den Nachbarn und der Gesellschaft.
Prof. Dr. Werner von der Oheehem. Leiter LAVES Institut fuer Bienenkunde Celle
Zusammenfassung
Das Imkerrecht in Deutschland ist kein Hexenwerk, aber es umfasst mehr Rechtsgebiete, als die meisten Anfaenger erwarten. Die wichtigsten Erkenntnisse dieser Lektion:
- Das Schwarmrecht (§§ 961-964 BGB) regelt Eigentumsfragen bei Schwaermen -- verfolge deinen Schwarm immer unverzueglich
- Das Nachbarrecht ist Laendersache, Richterrecht praegt die Praxis -- 2-6 Voelker gelten meist als ortsueblich
- Die Tierhalterhaftung ist eine Gefaehrdungshaftung -- du haftest ohne Verschulden, daher ist eine Haftpflichtversicherung essenziell
- Die Bienenseuchen-Verordnung verlangt Meldung der Bienenhaltung und Anzeige bei Seuchenverdacht
- In Naturschutzgebieten brauchst du eine Genehmigung fuer die Aufstellung von Voelkern
- Baurecht wird relevant bei groesseren Bienenhaeusern
- Mieter brauchen die Zustimmung des Vermieters
In den folgenden Lektionen vertiefen wir die wichtigsten Themen: das Bestandsbuch (Lektion 2), die Lebensmittelkennzeichnung (Lektion 3), die Anmeldung beim Finanzamt (Lektion 4), Bio-Zertifizierung (Lektion 5) und Versicherungen (Lektion 6).
Nach welchem BGB-Paragraphen wird ein Bienenschwarm herrenlos?
Welche Haftungsform gilt fuer Hobbyimker in Deutschland?
Ab welcher Voelkerzahl besteht in Deutschland die Meldepflicht beim Veterinaeramt?