Bestandsbuch: EU-Verordnung 2019/6 Schritt für Schritt
Seit 28.01.2022 muessen ALLE Imker ein Bestandsbuch fuehren. EU 2019/6 erklärt: Pflichtfelder, Mustereintraege, digitale Loesung und haeufige Fehler.
Bestandsbuch: EU-Verordnung 2019/6 Schritt für Schritt

Seit dem 28. Januar 2022 ist die EU-Verordnung 2019/6 über Tierarzneimittel in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht. Für Imker bedeutet das: Jeder, der Bienen hält -- ob Hobbyimker mit einem Volk oder Berufsimker mit 500 -- muss ein Bestandsbuch fuehren, in dem alle Arzneimittelanwendungen dokumentiert werden.
Diese Pflicht ist kein Papiertiger. Das Veterinaeramt kann jederzeit Kontrollen durchfuehren, und bei Verstoessen drohen empfindliche Bussgelder. In dieser Lektion erklaeren wir Schritt für Schritt, was ins Bestandsbuch gehoert, wie du es richtig fuehrst und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.
Warum ein Bestandsbuch? Der Hintergrund
Die EU-Verordnung 2019/6
Die Verordnung (EU) 2019/6 des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel (kurz: EU-Tierarzneimittelverordnung) hat die bisherige Richtlinie 2001/82/EG abgeloest. Sie verfolgt mehrere Ziele:
- Antibiotikaresistenzen bekaempfen: Durch lueckenlose Dokumentation von Arzneimittelanwendungen sollen Resistenzen frueh erkannt und verhindert werden
- Lebensmittelsicherheit: Honig ist ein Lebensmittel. Die Rückverfolgbarkeit aller Arzneimittel schuetzt den Verbraucher
- Einheitliche Standards: EU-weite Harmonisierung der Dokumentationspflichten
- Tiergesundheit verbessern: Bessere Datengrundlage für Bekaempfungsstrategien
Anders als bei einigen anderen Vorschriften gibt es bei der Bestandsbuchpflicht keine Ausnahme für Hobbyimker. Wer auch nur ein einziges Bienenvolk hält und dieses mit einem zugelassenen Tierarzneimittel behandelt, muss dies im Bestandsbuch dokumentieren. Die Verordnung unterscheidet nicht zwischen Hobby und Beruf.
Artikel 108 der EU 2019/6
Der zentrale Artikel für Imker ist Artikel 108 der EU 2019/6. Er verpflichtet Tierhalter, Aufzeichnungen über alle Tierarzneimittel zu fuehren, die sie ihren Tieren verabreichen. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus Artikel 108 (Absatz 3: Aufzeichnungspflichten, Absatz 6: Aufbewahrungsfrist):
"Halter von zur Lebensmittelerzeugung gehaltenen Tieren fuehren Aufzeichnungen über die verwendeten Tierarzneimittel und bewahren diese Aufzeichnungen mindestens fuenf Jahre auf."
Da Honig ein Lebensmittel ist, gelten Bienen als zur Lebensmittelerzeugung gehaltene Tiere -- selbst wenn du deinen Honig nur privat nutzt und nicht verkaufst.
Nationale Umsetzung in Deutschland
In Deutschland wird die EU-Verordnung durch die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) und die Tierarzneimittel-Durchfuehrungsverordnung ergaenzt. Die Paragraphen 50-55 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) regeln die Dokumentationspflichten im nationalen Recht.
Was muss ins Bestandsbuch?

Die Pflichtfelder des Bestandsbuchs ergeben sich direkt aus Artikel 108 EU 2019/6 in Verbindung mit dem deutschen TAMG. Jeder einzelne Eintrag muss folgende Informationen enthalten:
Die 12 Pflichtfelder
Pflichtangaben pro Bestandsbuch-Eintrag
Bei einer Kontrolle durch das Veterinaeramt wird jeder einzelne Eintrag geprueft. Fehlende Pflichtfelder werden als Dokumentationsmangel gewertet. Besonders häufig vergessen werden: die Chargen-Nummer, der Name des Tierarztes und das Ende der Wartezeit. Achte darauf, dass du diese Informationen sofort notierst, wenn du ein Mittel anwendest.
Pflichtfelder im Detail erklärt
Muster-Eintrag: So sieht ein korrekter Eintrag aus
- Bestandsbuch (Papier oder digital)
- Arzneimittel-Verpackung mit Chargen-Nr.
- Rechnung/Beleg des Lieferanten
Beispiel: Sommerbehandlung mit Ameisensäure
Schritt 1: Arzneimittel-Verpackung bereitlegen und Chargen-Nummer notieren.
Schritt 2: Folgenden Eintrag im Bestandsbuch erstellen:
| Feld | Eintrag |
|---|---|
| Datum | 15.07.2026 - 29.07.2026 |
| Arzneimittel | MAQS (Mite Away Quick Strips) |
| Wirkstoff | Ameisensäure 68,2 g pro Streifen |
| Chargen-Nr. | Lot 2026-EU-0342 |
| Dosierung | 2 Streifen pro Volk |
| Diagnose | Varroose, natuerlicher Milbenfall 8/Tag |
| Wartezeit | 0 Tage |
| Ende Wartezeit | 29.07.2026 (= letzter Behandlungstag) |
| Behandelte Völker | Volk 3, 5, 7, 8, 12, 14 (Standort Stadtgarten) |
| Tierarzt | Nicht verschreibungspflichtig |
| Lieferant | Imkerei-Fachhandel Mueller GmbH |
| Belegnummer | RE-2026-07-0089 |
Schritt 3: Eintrag unterschreiben (bei Papier) oder digital bestaetigen.

Weiteres Beispiel: Winterbehandlung mit Oxalsäure
- Bestandsbuch
- Api-Bioxal Verpackung
- Rechnung
| Feld | Eintrag |
|---|---|
| Datum | 21.12.2026 |
| Arzneimittel | Api-Bioxal 886 mg/g Pulver |
| Wirkstoff | Oxalsäure-Dihydrat 886 mg/g |
| Chargen-Nr. | Ch.-B.: AB-2026-1187 |
| Dosierung | 30 ml Loesung 3,5 % pro Volk, getraeufelt |
| Diagnose | Varroose, Winterbehandlung in brutfreier Phase |
| Wartezeit | 0 Tage |
| Ende Wartezeit | 21.12.2026 |
| Behandelte Völker | Alle 14 Völker, Standort Obstwiese und Waldrand |
| Tierarzt | Dr. med. vet. Katharina Schmidt (Bestandsbetreuung) |
| Lieferant | Apotheke am Rathaus, Frankfurt |
| Belegnummer | Kassenbon Nr. 4823 vom 18.12.2026 |
Digital vs. Papier: Beide Formen sind erlaubt
| Kriterium | Papier-Bestandsbuch | Digitales Bestandsbuch |
|---|---|---|
| Rechtlich zulaessig? | Ja, ausdruecklich erlaubt | Ja, ausdruecklich erlaubt |
| Anschaffungskosten | Wenige Euro (Heft/Ordner) | Kostenlos bis Premium-App |
| Manipulationssicherheit | Schwieriger manipulierbar (durchnummeriert) | Aenderungsprotokoll (Audit-Trail) möglich |
| Durchsuchbarkeit | Muehsam bei vielen Eintraegen | Sofortige Volltextsuche |
| Auswertungen | Nur manuell möglich | Automatische Statistiken und Berichte |
| Backup-Sicherheit | Verlust bei Brand/Wasser | Cloud-Backup möglich |
| Mitnahme zum Stand | Physisch mitnehmen | Smartphone genuegt |
| Veterinaeramt-Kontrolle | Heft vorzeigen | Export als PDF/CSV |
| Fehleranfaelligkeit | Unleserliche Schrift, vergessene Felder | Pflichtfeld-Pruefung möglich |
| Langzeitarchivierung | 5 Jahre physisch aufbewahren | Automatisch gespeichert |
Das digitale Bestandsbuch von Hivekraft deckt alle 12 Pflichtfelder der EU 2019/6 ab. Chargen-Nummern, Tierarzt-Daten, Wartezeiten und Lieferanteninformationen werden strukturiert erfasst. Der PDF-Export liefert ein vollstaendiges, kontrollbereites Bestandsbuch -- in Deutsch und auf Wunsch bilingual (DE/EN). Mehr dazu im Hivekraft-Kurs.
Anforderungen an die digitale Fuehrung
Wenn du dein Bestandsbuch digital fuehrst, muss die Software bestimmte Anforderungen erfuellen:
- Datensicherheit: Die Daten muessen gegen unbefugten Zugriff und Verlust gesichert sein
- Unveraenderbarkeit: Einmal erfasste Eintraege duerfen nicht spurlos geloescht oder geaendert werden koennen (Aenderungsprotokoll)
- Ausdruck: Die Daten muessen jederzeit als Ausdruck bereitgestellt werden koennen
- Lesbarkeit: Die Daten muessen waehrend der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar bleiben
- 5 Jahre Aufbewahrung: Auch nach Kuendigung einer App muessen die Daten exportierbar sein
Kontrollen durch das Veterinaeramt

Wie laufen Kontrollen ab?
Die Veterinaerbehoerden fuehren stichprobenartige und anlassbezogene Kontrollen durch. In der Praxis kommen Kontrollen besonders häufig vor bei:
- AFB-Sperrbezirken: Wenn in deiner Naehe Amerikanische Faulbrut auftritt
- Stichproben: Routinemaessige Kontrollen, besonders bei Imkern, die Honig verkaufen
- Hinweisen: Wenn jemand einen Verstoss meldet (z.B. Nachbar, anderer Imker)
- Honig-Beanstandungen: Wenn Rückstände in Honigproben gefunden werden
Was wird bei einer Kontrolle geprueft?
Identitaetspruefung
Der Kontrolleur stellt fest, wer du bist und ob deine Bienenhaltung ordnungsgemaess beim Veterinaeramt gemeldet ist.
Bestandsbuch-Pruefung
Das Bestandsbuch wird eingesehen. Der Kontrolleur prueft: Sind alle Pflichtfelder ausgefuellt? Sind die Eintraege chronologisch? Sind die Chargen-Nummern angegeben? Stimmen die Wartezeiten?
Arzneimittel-Bestand
Welche Arzneimittel hast du vorraeting? Stimmen sie mit den Bestandsbuch-Eintraegen ueberein? Sind sie zugelassen und nicht abgelaufen?
Völker-Abgleich
Stimmt die Anzahl der Völker mit der Meldung ueberein? Koennen die behandelten Völker identifiziert werden?
Honig und Lebensmittelsicherheit
Bei Honigverkaeufern: Werden Wartezeiten eingehalten? Gibt es Hinweise auf unerlaubte Behandlungen waehrend der Trachtzeit?
Konsequenzen bei Verstoessen
| Verstoss | Moegliche Konsequenz | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Kein Bestandsbuch vorhanden | Bussgeld bis 30.000 EUR | § 89 TAMG |
| Unvollstaendige Eintraege | Verwarnung oder Bussgeld | § 89 TAMG |
| Fehlende Chargen-Nummern | Maengelprotokoll, Nachfrist | Art. 108 EU 2019/6 |
| Aufbewahrungsfrist nicht eingehalten | Bussgeld | Art. 108 Abs. 6 EU 2019/6 |
| Nicht zugelassene Arzneimittel verwendet | Bussgeld + Strafverfahren möglich | §§ 56-58 TAMG |
| Wartezeiten nicht eingehalten | Honig-Rueckruf + Bussgeld | § 89 TAMG + LFGB |
| Bienenhaltung nicht gemeldet | Bussgeld bis 30.000 EUR | § 32 TierGesG |
Die Bussgeldrahmen sind erheblich. In der Praxis werden bei Erstverstoessen und Hobbyimkern meist deutlich geringere Betraege angesetzt (häufig 100-500 EUR). Aber das Risiko besteht -- und ein lueckenlos gefuehrtes Bestandsbuch schuetzt dich zuverlaessig.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
Aus der Praxis der Veterinaerkontrollen und der Erfahrung von Imkervereinen ergeben sich folgende typische Fehler, die du unbedingt vermeiden solltest:
Fehler 1: "Ich fuehre kein Bestandsbuch, weil ich den Honig nur privat nutze"
Falsch! Die Bestandsbuchpflicht gilt für alle Halter von lebensmittelerzeugenden Tieren, unabhaengig davon, ob der Honig verkauft oder verschenkt wird. Bienen produzieren Honig -- ein Lebensmittel. Punkt.
Fehler 2: "Ich notiere nur den Wirkstoff, nicht den Handelsnamen"
Unzureichend! Du brauchst beides: Handelsname UND Wirkstoff. "Ameisensäure 60 %" ist nicht das Gleiche wie der Handelsname "MAQS" oder "VarroMed". Verschiedene Praeparate mit dem gleichen Wirkstoff koennen unterschiedliche Konzentrationen, Hilfsstoffe und Anwendungsvorschriften haben.
Fehler 3: "Die Chargen-Nummer habe ich nicht aufgeschrieben"
Haeufigster Fehler! Die Chargen-Nummer wird in der Praxis am haeufigsten vergessen. Tipp: Fotografiere sofort die Verpackung deines Arzneimittels, bevor du es anwendest. So hast du Handelsname, Wirkstoff, Chargen-Nummer und Verfallsdatum auf einem Foto.
Fehler 4: "Ich dokumentiere erst am Jahresende"
Riskant! Eintraege sollten zeitnah erfolgen -- idealerweise am Tag der Behandlung. Wer am Jahresende alles nachtragen will, vergisst Details und macht Fehler. Ausserdem kann bei einer Kontrolle der zeitliche Zusammenhang nicht nachgewiesen werden.
Fehler 5: "Ich habe nur organische Saeuren verwendet, die brauchen kein Bestandsbuch"
Falsch! Auch die Anwendung von organischen Saeuren (Ameisensäure, Oxalsäure, Milchsäure) und aetherischen Oelen (Thymol) muss dokumentiert werden. Diese sind Tierarzneimittel und unterliegen denselben Dokumentationspflichten.
Fehler 6: "Mein Bestandsbuch ist auf dem alten Handy, das kaputt ist"
Problem! Ohne Backup sind deine Daten weg -- und die 5-jaehrige Aufbewahrungspflicht laeuft weiter. Loesung: Nutze eine App mit Cloud-Backup oder exportiere dein Bestandsbuch regelmäßig als PDF.
Die Bestandsbuchpflicht ist keine Schikane, sondern ein wichtiges Instrument für die Lebensmittelsicherheit und die Bienengesundheit. Wer gewissenhaft dokumentiert, schuetzt nicht nur sich selbst, sondern traegt auch zur Verbesserung der Bekaempfungsstrategien bei. Digitale Loesungen machen die Dokumentation heute so einfach wie nie.
Welche Behandlungen muessen dokumentiert werden?
Eine weitere haeufige Frage: Muss jede Massnahme ins Bestandsbuch, oder nur bestimmte?
Dokumentationspflichtig: Alle Arzneimittelanwendungen
| Behandlung | Bestandsbuch-pflichtig? | Begruendung |
|---|---|---|
| Ameisensäure (MAQS, Nassenheider etc.) | Ja | Zugelassenes Tierarzneimittel |
| Oxalsäure (Api-Bioxal etc.) | Ja | Zugelassenes Tierarzneimittel |
| Thymol (Thymovar, Apiguard etc.) | Ja | Zugelassenes Tierarzneimittel |
| Milchsäure (Sprühbehandlung) | Ja | Zugelassenes Tierarzneimittel |
| Bayvarol (Flumethrin-Streifen) | Ja | Zugelassenes Tierarzneimittel (verschreibungspflichtig) |
| Drohnenbrut-Entnahme | Nein | Biotechnische Massnahme, kein Arzneimittel |
| Bannwaben-Verfahren | Nein | Biotechnische Massnahme |
| Puderzucker-Methode (Diagnose) | Nein | Diagnoseverfahren, kein Arzneimittel |
| Zuckerwasser-Fuetterung | Nein | Futtermittel, kein Arzneimittel |
| Futterkranzprobe (AFB-Diagnose) | Nein | Diagnostik, kein Arzneimittel |
Biotechnische Massnahmen wie die Drohnenbrut-Entnahme oder das Bannwaben-Verfahren sind nicht im Bestandsbuch dokumentationspflichtig. Trotzdem ist es sinnvoll, sie in der Stockkarte festzuhalten -- für deine eigene Uebersicht und als Nachweis deines Behandlungskonzepts.
Das Bestandsbuch als Teil deines Hygienekonzepts
Die Bestandsbuchpflicht steht nicht isoliert. Sie ist Teil eines umfassenderen Dokumentationsrahmens, der auch andere Bereiche umfasst:
Bestandsbuch (Pflicht)
Dokumentation aller Arzneimittelanwendungen mit den 12 Pflichtfeldern. Aufbewahrung 5 Jahre.
Stockkarte (empfohlen)
Dokumentation von Durchsichten, Volkstaerke, Koeniginnen-Status, Futtervorraeten. Keine gesetzliche Pflicht, aber betrieblich unverzichtbar.
Rueckstandsmonitoring (bei Verkauf)
Regelmaessige Honig-Analysen auf Rückstände. Besonders wichtig bei DlB-Mitgliedschaft und Direktvermarktung.
Wartezeiten-Kalender
Ueberblick, wann nach Behandlungen wieder Honig geerntet werden darf. Ergibt sich aus dem Bestandsbuch.
Eigenkontrollen-Dokumentation (bei gewerblichem Verkauf)
HACCP-Konzept für Lebensmittelunternehmer. Nicht für Hobbyimker mit Direktvermarktung, aber für groessere Betriebe.
Schritt-für-Schritt: So richtest du dein Bestandsbuch ein
Format waehlen
Entscheide dich für Papier oder digital. Empfehlung: Digital mit App wie Hivekraft -- Pflichtfelder sind vorausgefuellt, Chargen-Nummern werden gespeichert, Export jederzeit möglich.
Standorte und Völker erfassen
Lege alle deine Standorte und Völker an, damit du bei jedem Eintrag die behandelten Völker eindeutig zuordnen kannst.
Arzneimittel-Bestand erfassen
Dokumentiere alle vorhandenen Arzneimittel mit Handelsname, Wirkstoff, Chargen-Nummer, Verfallsdatum und Lieferant.
Ersten Eintrag erstellen
Bei der naechsten Behandlung: Sofort alle 12 Pflichtfelder ausfuellen. Verpackung fotografieren als Backup.
Regelmaessig pflegen
Jeden Eintrag sofort nach der Behandlung erstellen. Nicht aufschieben! Bei digitalen Loesungen: Export als PDF mindestens einmal jaehrlich.
Archivierung sicherstellen
Alte Eintraege 5 Jahre aufbewahren. Bei Papierbuch: Sicherer Aufbewahrungsort. Bei digitalem Buch: Backup pruefen.
Zusammenfassung
Die Bestandsbuchpflicht nach EU 2019/6 ist seit dem 28. Januar 2022 für alle Imker bindend. Die wichtigsten Punkte:
- Jeder Imker muss ein Bestandsbuch fuehren -- ab dem ersten Volk, auch wenn Honig nicht verkauft wird
- 12 Pflichtfelder muessen pro Eintrag lueckenlos ausgefuellt sein
- Die Aufbewahrungsfrist betraegt 5 Jahre
- Papier und digital sind gleichermassen zulaessig
- Das Veterinaeramt kann jederzeit Kontrollen durchfuehren
- Bei Verstoessen drohen Bussgelder bis 30.000 Euro
- Chargen-Nummer und Tierarzt werden am haeufigsten vergessen
- Biotechnische Massnahmen (Drohnenbrut-Entnahme etc.) gehoeren nicht ins Bestandsbuch
Die gute Nachricht: Mit einer digitalen Loesung wie Hivekraft ist die Bestandsbuchfuehrung kein grosser Aufwand. Die Pflichtfelder sind vorgegeben, Chargen-Nummern werden gespeichert, und der Export für das Veterinaeramt ist mit einem Klick erledigt.