Imkerei anmelden: Veterinaeramt und Finanzamt
Von der Meldepflicht beim Veterinaeramt bis zur Steuererklaerung: Alle Behoerdengaenge für Imker Schritt für Schritt erklärt. Gewerbe oder Landwirtschaft?
Imkerei anmelden: Veterinaeramt und Finanzamt

Wer mit der Imkerei beginnt, muss sich bei verschiedenen Behörden melden. Das klingt nach viel Buerokratie, ist aber in den meisten Faellen in wenigen Stunden erledigt. In dieser Lektion fuehren wir dich Schritt für Schritt durch alle notwendigen Anmeldungen -- vom Veterinaeramt über das Finanzamt bis zur Berufsgenossenschaft.
Wir klaeren dabei auch die wichtigste Frage für viele Imker: Ab wann wird aus dem Hobby ein Gewerbe? Und was bedeutet das steuerlich?
Schritt 1: Veterinaeramt -- Meldepflicht für alle Bienenhalter
Rechtsgrundlage
Die Meldepflicht ergibt sich aus Paragraph 1a der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) in Verbindung mit Paragraph 26 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG):
"Wer Bienen halten will, hat dies [...] der zuständigen Behoerde unter Angabe der Anzahl der Bienenvoelker und ihres Standortes anzuzeigen."
Diese Meldepflicht gilt ab dem allerersten Bienenvolk -- es gibt keine Mindestvoelkerzahl und keine Ausnahme für Hobbyimker.
Streng genommen musst du die Bienenhaltung anzeigen, bevor du dein erstes Volk aufstellst ("wer Bienen halten will"). In der Praxis reicht es meist, die Meldung zeitnah nach der Aufstellung zu machen. Aber: Wenn in deiner Region gerade ein AFB-Sperrbezirk besteht, kann die verspaetete Meldung Probleme bereiten. Also: Frueh melden!
Was wird gemeldet?
Angaben für das Veterinaeramt
Wie melde ich mich an?
Zustaendiges Veterinaeramt finden
Das Veterinaeramt ist in der Regel beim Landratsamt (Landkreis) oder bei der kreisfreien Stadt angesiedelt. Suche online nach "Veterinaeramt [dein Landkreis]" oder rufe das Landratsamt an.
Anmeldeformular ausfuellen
Viele Veterinaerbehoerden bieten Formulare zum Download an. Manche akzeptieren auch eine formlose schriftliche Mitteilung per Brief oder E-Mail. Einige Bundeslaender haben ein Online-Meldeportal (z.B. HI-Tier/TSN).
Tierseuchennachrichtensystem (TSN)
In den meisten Bundeslaendern wird deine Meldung im Tierseuchennachrichtensystem (TSN) erfasst. Du erhaeltst eine Registriernummer, die deine Imkerei eindeutig identifiziert. Diese Nummer brauchst du spaeter auch für das Bestandsbuch.
Bestätigung aufbewahren
Bewahre die Anmeldebestaetigung und deine Registriernummer sorgfaeltig auf. Du brauchst sie bei Kontrollen, beim Wandern mit Völkern und bei Seuchen-Untersuchungen.
Aenderungsmeldungen
Du musst dem Veterinaeramt auch Änderungen mitteilen:
- Standortwechsel: Wenn du Völker an einen neuen Standort umziehst (besonders bei Wanderimkerei)
- Wesentliche Aenderung der Voelkerzahl: Wenn sich deine Voelkerzahl stark aendert (manche Behörden verlangen jaehrliche Meldung)
- Aufgabe der Imkerei: Wenn du keine Bienen mehr haeltst
- Adressaenderung: Wenn du umziehst
Schritt 2: Finanzamt -- Hobby, Landwirtschaft oder Gewerbe?

Die steuerliche Einordnung der Imkerei ist eine der haeufigsten Fragen -- und die Antwort hängt davon ab, wie umfangreich du imkerst und ob du Einnahmen erzielst.
Drei mögliche Einstufungen
Liebhaberei: Wann ist die Imkerei reines Hobby?
Die meisten Hobbyimker mit wenigen Völkern, die ihren Honig an Freunde und Bekannte verschenken oder kleine Mengen verkaufen, fallen unter die Liebhaberei. Das Finanzamt prueft:
- Gewinnerzielungsabsicht: Hast du die Absicht, auf Dauer einen Gewinn zu erzielen? Wenn die Kosten (Ausruestung, Futter, Behandlungsmittel) die Einnahmen dauerhaft uebersteigen, liegt Liebhaberei vor.
- Verlustzeitraum: Wenn die Imkerei über mehrere Jahre Verluste macht und du keine Aenderung der Situation anstrebst.
Vorteil der Liebhaberei: Keine Steuerpflicht, keine Erklaerungspflicht. Nachteil der Liebhaberei: Kein Vorsteuerabzug, Verluste koennen nicht mit anderen Einkuenften verrechnet werden.
Konkrete Euro-Grenzen für die Abgrenzung "Hobby vs. Landwirtschaft" gibt es nicht. Die Finanzverwaltung schaut auf das Gesamtbild: Voelkerzahl, Einnahmen, Investitionen, Professionalitaet des Betriebs. In der Praxis wird eine reine Hobby-Imkerei mit bis zu ca. 20 Völkern und geringen Verkaufserlösen selten beanstandet. Aber es gibt keine gesetzliche "Freimenge".
Landwirtschaft: Imkerei als Nebenerwerbslandwirtschaft
Sobald deine Imkerei eine gewisse Professionalitaet und Ernsthaftigkeit erreicht, stuft das Finanzamt sie als landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb ein. Die Einkuenfte werden dann als Einkuenfte aus Land- und Forstwirtschaft (Paragraph 13 EStG) versteuert.
Merkmale der landwirtschaftlichen Einstufung:
- Du betreibst die Imkerei mit Gewinnerzielungsabsicht
- Du verkaufst regelmäßig Honig und/oder Bienenprodukte
- Du betreibst die Imkerei planmaessig (Jahresplanung, Investitionen)
- Du hast in der Regel mehr als 20-30 Völker
Steuerliche Vorteile der landwirtschaftlichen Einstufung:
Gewerbe: Wann wird die Imkerei gewerblich?
Eine Imkerei wird vom Finanzamt als Gewerbe eingestuft, wenn sie über die reine Urproduktion hinausgeht:
- Zukauf von Honig zum Weiterverkauf (nicht selbst erzeugt)
- Gewerbliche Dienstleistungen: Bestaeubungsservice gegen Entgelt, Bienenversand
- Gewerbliche Verarbeitung: Produktion von Met, Kosmetik, Kerzen in groesserem Umfang
- Handel: Verkauf von Imkereibedarf
Die erste Stufe der Verarbeitung -- also das Schleudern, Sieben und Abfuellen von Honig -- zaehlt noch zur landwirtschaftlichen Urproduktion. Auch die Herstellung von Cremehonig und das Portionieren gelten als Urproduktion. Erst bei weitergehender Verarbeitung (Met-Herstellung, Kosmetik-Produktion) wird es gewerblich. Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer einfach -- im Zweifel den Steuerberater fragen.
Schritt 3: Finanzamt -- Anmeldung und Formulare
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Wenn du dem Finanzamt mitteilst, dass du Einkuenfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielst, erhaeltst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen fuellst du aus und schickst ihn zurueck. Seit 2021 ist die Uebermittlung über ELSTER (elektronisch) möglich und empfohlen.
Steuernummer erhalten
Das Finanzamt teilt dir eine Steuernummer zu (falls du noch keine hast). Unter dieser Nummer werden deine Einkuenfte aus der Imkerei erfasst.
Gewinnermittlungsart waehlen
Du waehlst die Art der Gewinnermittlung: Pauschalierung nach § 13a EStG (einfach, bei kleinen Betrieben) oder Einnahmenueberschussrechnung (EUER) nach § 4 Abs. 3 EStG (genauer, wenn du hohe Betriebsausgaben hast).
Umsatzsteuer klaeren
Entscheide, ob du die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), die Umsatzsteuer-Pauschalierung (§ 24 UStG) oder die Regelbesteuerung waehlst. Für die meisten Hobbyimker ist die Kleinunternehmerregelung oder Pauschalierung am einfachsten.
Jaehrliche Steuererklaerung
Gib jaehrlich deine Einkuenfte in der Anlage L (Land- und Forstwirtschaft) der Einkommensteuererklaerung an. Bei Pauschalierung nach § 13a ist der Aufwand minimal.
Kleinunternehmerregelung (Paragraph 19 UStG)
Die Kleinunternehmerregelung ist für viele kleine Imkereien attraktiv:
- Voraussetzung: Gesamtumsatz im Vorjahr nicht über 25.000 EUR und im laufenden Jahr nicht über 100.000 EUR (seit 2025, JStG 2024)
- Vorteil: Du musst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und keine USt-Erklaerung abgeben
- Nachteil: Du hast keinen Vorsteuerabzug (kannst die MwSt auf Einkauefe nicht zurueckholen)
Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich, wenn deine Betriebsausgaben gering sind und du wenig Vorsteuer zurueckfordern koenntest. Für Hobbyimker mit wenigen Völkern und geringen Investitionen ist sie fast immer die beste Wahl. Wenn du dagegen groessere Anschaffungen planst (Schleuder, Bienenhaus), kann die Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug guenstiger sein.
Schritt 4: Gewerbeamt -- Wann brauche ich einen Gewerbeschein?
Ein Gewerbeschein ist nur erforderlich, wenn deine Imkerei als Gewerbe eingestuft wird (siehe oben). Landwirtschaftliche Betriebe sind von der Gewerbeanmeldung befreit -- und die meisten Imkereien gelten als Landwirtschaft.
Wann zum Gewerbeamt?
Schritt 5: SVLFG -- Berufsgenossenschaft für Imker
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist die gesetzliche Berufsgenossenschaft für Imker. Sie uebernimmt die Unfallversicherung für landwirtschaftliche Betriebe.
Ab wann bin ich SVLFG-pflichtig?

Ab mehr als 25 Bienenvoelkern (also ab dem 26. Volk) bist du automatisch pflichtversichert in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung der SVLFG. Bis einschliesslich 25 Völker gilt die Imkerei als nicht gewerbsmaessig. Die SVLFG erfaehrt von deiner Imkerei in der Regel über das Veterinaeramt oder die Landwirtschaftskammer.
Was leistet die SVLFG?
Die SVLFG-Unfallversicherung deckt ab:
- Arbeitsunfaelle waehrend der Imkerei (Sturz von der Leiter, Verletzungen durch Werkzeug)
- Berufskrankheiten (z.B. schwere allergische Reaktionen auf Bienenstiche)
- Wegeunfaelle (auf dem Weg zum Bienenstand)
- Rehabilitationsmassnahmen nach Unfaellen
- Renten bei dauerhafter Erwerbsminderung durch Arbeitsunfall
Die SVLFG-Beiträge kannst du als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Sie mindern also deinen zu versteuernden Gewinn.
Schritt 6: Lebensmittelueberwachung -- Bei Honigverkauf
Wenn du Honig gewerblich verkaufst (also regelmäßig und nicht nur gelegentlich an Freunde), musst du dich bei der Lebensmittelueberwachung registrieren lassen.
Registrierung nach EU-Basisverordnung 178/2002
Nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 muessen Lebensmittelunternehmer ihren Betrieb bei der zuständigen Behoerde registrieren lassen. Als Imker, der Honig verkauft, bist du Lebensmittelunternehmer.
Was wird registriert:
- Name und Anschrift
- Art der Taetigkeit (Honigproduktion und -vermarktung)
- Standort der Lebensmittelherstellung (Schleuderraum, Lager)
Ausnahme für gelegentliche private Abgabe: Die rein private, gelegentliche Abgabe kleiner Mengen an Endverbraucher (Nachbarn, Freunde) fällt nicht unter die Registrierungspflicht. Sobald du aber regelmäßig auf dem Wochenmarkt verkaufst oder einen Online-Shop betreibst, bist du registrierungspflichtig.
Hygienevorschriften für den Schleuderraum
Mindestanforderungen Schleuderraum
Uebersicht: Alle Anmeldungen auf einen Blick
Veterinaeramt (PFLICHT für alle)
Wann: Vor oder bei Beginn der Bienenhaltung Kosten: Kostenlos Unterlagen: Name, Adresse, Standort, Voelkerzahl Ergebnis: Registriernummer im TSN
Finanzamt (bei regelmaessigen Einnahmen)
Wann: Wenn du erstmals Einnahmen aus dem Honigverkauf erzielst Kosten: Kostenlos Unterlagen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (ELSTER) Ergebnis: Steuernummer, Wahl der Gewinnermittlungsart
SVLFG (ab mehr als 25 Völker)
Wann: Automatisch ab mehr als 25 Völkern (ab dem 26. Volk) Kosten: Ca. 70-150 EUR/Jahr (Unfallversicherung) Unterlagen: Meldung Betriebsdaten Ergebnis: Unfallversicherungsschutz
Lebensmittelueberwachung (bei Honigverkauf)
Wann: Bei regelmaessigem gewerblichen Honigverkauf Kosten: Kostenlos (Registrierung), Kontrollen gebuehrenfrei Unterlagen: Betriebsanmeldung Ergebnis: Registriernummer als Lebensmittelbetrieb
Gewerbeamt (nur bei gewerblicher Taetigkeit)
Wann: Nur wenn die Imkerei als Gewerbe eingestuft wird Kosten: Ca. 20-60 EUR (je nach Gemeinde) Unterlagen: Gewerbeanmeldung Ergebnis: Gewerbeschein

Sonderfaelle und haeufige Fragen
Die Anmeldepflichten für Imker sind ueberschaubar und schnell erledigt. Das Wichtigste: die Meldung beim Veterinaeramt. Sie schuetzt nicht nur die eigenen Völker im Seuchenfall, sondern alle Bienen in der Region. Wir empfehlen jedem Anfaenger, sich zudem beim oertlichen Imkerverein anzumelden -- dort gibt es praktische Hilfe bei allen Formalitaeten.
Zusammenfassung
Die Anmeldung deiner Imkerei ist kein Buerokratie-Monster. Die wichtigsten Punkte:
- Die Meldung beim Veterinaeramt ist für jeden Bienenhalter Pflicht -- ab dem 1. Volk, kostenlos
- Das Finanzamt wird relevant, wenn du regelmäßig Einnahmen erzielst -- die meisten Hobbyimker fallen unter Liebhaberei
- Landwirtschaft vs. Gewerbe: Die reine Honigproduktion ist Landwirtschaft, Verarbeitung (Met, Kosmetik) ist Gewerbe
- Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist für kleine Imkereien meist die beste Option
- Ab mehr als 25 Völkern (ab dem 26. Volk) bist du automatisch bei der SVLFG pflichtversichert
- Bei regelmaessigem Honigverkauf musst du dich bei der Lebensmittelueberwachung registrieren
- Ein Gewerbeschein ist nur noetig, wenn du über die Urproduktion hinausgehst