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Imkerei anmelden: Veterinaeramt und Finanzamt

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Von der Meldepflicht beim Veterinaeramt bis zur Steuererklaerung: Alle Behoerdengaenge fuer Imker Schritt fuer Schritt erklaert. Gewerbe oder Landwirtschaft?

Imkerei anmelden: Veterinaeramt und Finanzamt

Bunte Bienenbeuten im Abendlicht
Bevor die Bienen fliegen, muessen ein paar Behoerdengaenge erledigt werden -- aber keine Sorge, es ist ueberschaubarer als du denkst.

Wer mit der Imkerei beginnt, muss sich bei verschiedenen Behoerden melden. Das klingt nach viel Buerokratie, ist aber in den meisten Faellen in wenigen Stunden erledigt. In dieser Lektion fuehren wir dich Schritt fuer Schritt durch alle notwendigen Anmeldungen -- vom Veterinaeramt ueber das Finanzamt bis zur Berufsgenossenschaft.

Wir klaeren dabei auch die wichtigste Frage fuer viele Imker: Ab wann wird aus dem Hobby ein Gewerbe? Und was bedeutet das steuerlich?

4 Behoerden
koennen fuer Imker relevant werden: Veterinaeramt, Finanzamt, Gewerbeamt und SVLFG

Schritt 1: Veterinaeramt -- Meldepflicht fuer alle Bienenhalter

Rechtsgrundlage

Die Meldepflicht ergibt sich aus Paragraph 1a der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) in Verbindung mit Paragraph 26 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG):

"Wer Bienen halten will, hat dies [...] der zustaendigen Behoerde unter Angabe der Anzahl der Bienenvoelker und ihres Standortes anzuzeigen."

Diese Meldepflicht gilt ab dem allerersten Bienenvolk -- es gibt keine Mindestvoelkerzahl und keine Ausnahme fuer Hobbyimker.

Meldepflicht BEVOR die Bienen kommen!

Streng genommen musst du die Bienenhaltung anzeigen, bevor du dein erstes Volk aufstellst ("wer Bienen halten will"). In der Praxis reicht es meist, die Meldung zeitnah nach der Aufstellung zu machen. Aber: Wenn in deiner Region gerade ein AFB-Sperrbezirk besteht, kann die verspaetete Meldung Probleme bereiten. Also: Frueh melden!

Was wird gemeldet?

Angaben fuer das Veterinaeramt

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Wie melde ich mich an?

  1. Zustaendiges Veterinaeramt finden

    Das Veterinaeramt ist in der Regel beim Landratsamt (Landkreis) oder bei der kreisfreien Stadt angesiedelt. Suche online nach "Veterinaeramt [dein Landkreis]" oder rufe das Landratsamt an.

  2. Anmeldeformular ausfuellen

    Viele Veterinaerbehoerden bieten Formulare zum Download an. Manche akzeptieren auch eine formlose schriftliche Mitteilung per Brief oder E-Mail. Einige Bundeslaender haben ein Online-Meldeportal (z.B. HI-Tier/TSN).

  3. Tierseuchennachrichtensystem (TSN)

    In den meisten Bundeslaendern wird deine Meldung im Tierseuchennachrichtensystem (TSN) erfasst. Du erhaeltst eine Registriernummer, die deine Imkerei eindeutig identifiziert. Diese Nummer brauchst du spaeter auch fuer das Bestandsbuch.

  4. Bestaetigung aufbewahren

    Bewahre die Anmeldebestaetigung und deine Registriernummer sorgfaeltig auf. Du brauchst sie bei Kontrollen, beim Wandern mit Voelkern und bei Seuchen-Untersuchungen.

Kostenlos
Die Anmeldung beim Veterinaeramt ist in allen Bundeslaendern gebuehrenfrei

Aenderungsmeldungen

Du musst dem Veterinaeramt auch Aenderungen mitteilen:

  • Standortwechsel: Wenn du Voelker an einen neuen Standort umziehst (besonders bei Wanderimkerei)
  • Wesentliche Aenderung der Voelkerzahl: Wenn sich deine Voelkerzahl stark aendert (manche Behoerden verlangen jaehrliche Meldung)
  • Aufgabe der Imkerei: Wenn du keine Bienen mehr haeltst
  • Adressaenderung: Wenn du umziehst

Schritt 2: Finanzamt -- Hobby, Landwirtschaft oder Gewerbe?

Honigstand auf einem Bauernmarkt
Wer Honig verkauft, erzielt Einnahmen. Ob das steuerlich relevant wird, haengt von der Hoehe und der Regelmaessigkeit ab.

Die steuerliche Einordnung der Imkerei ist eine der haeufigsten Fragen -- und die Antwort haengt davon ab, wie umfangreich du imkerst und ob du Einnahmen erzielst.

Drei moegliche Einstufungen

EinstufungKriterienSteuerliche Konsequenz
Liebhaberei (Hobby)Kein Gewinnerzielungsabsicht, dauerhaft Verluste, wenige Voelker, minimaler VerkaufKeine Steuerpflicht, kein Vorsteuerabzug
Landwirtschaft (Nebenerwerbslandwirtschaft)Gewinnerzielungsabsicht, regelmaessiger Honigverkauf, ab ca. 20-30 VoelkerEinkuenfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), Pauschalierung moeglich
GewerbeHonig wird zugekauft und weiterverkauft, gewerbliche Dienstleistungen (Bestaeubung), gewerbliche VerarbeitungEinkuenfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), Gewerbesteuer ab 24.500 EUR

Liebhaberei: Wann ist die Imkerei reines Hobby?

Die meisten Hobbyimker mit wenigen Voelkern, die ihren Honig an Freunde und Bekannte verschenken oder kleine Mengen verkaufen, fallen unter die Liebhaberei. Das Finanzamt prueft:

  • Gewinnerzielungsabsicht: Hast du die Absicht, auf Dauer einen Gewinn zu erzielen? Wenn die Kosten (Ausruestung, Futter, Behandlungsmittel) die Einnahmen dauerhaft uebersteigen, liegt Liebhaberei vor.
  • Verlustzeitraum: Wenn die Imkerei ueber mehrere Jahre Verluste macht und du keine Aenderung der Situation anstrebst.

Vorteil der Liebhaberei: Keine Steuerpflicht, keine Erklaerungspflicht. Nachteil der Liebhaberei: Kein Vorsteuerabzug, Verluste koennen nicht mit anderen Einkuenften verrechnet werden.

Steuerfrei bis wohin?

Konkrete Euro-Grenzen fuer die Abgrenzung "Hobby vs. Landwirtschaft" gibt es nicht. Die Finanzverwaltung schaut auf das Gesamtbild: Voelkerzahl, Einnahmen, Investitionen, Professionalitaet des Betriebs. In der Praxis wird eine reine Hobby-Imkerei mit bis zu ca. 20 Voelkern und geringen Verkaufserlösen selten beanstandet. Aber es gibt keine gesetzliche "Freimenge".

Landwirtschaft: Imkerei als Nebenerwerbslandwirtschaft

Sobald deine Imkerei eine gewisse Professionalitaet und Ernsthaftigkeit erreicht, stuft das Finanzamt sie als landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb ein. Die Einkuenfte werden dann als Einkuenfte aus Land- und Forstwirtschaft (Paragraph 13 EStG) versteuert.

Merkmale der landwirtschaftlichen Einstufung:

  • Du betreibst die Imkerei mit Gewinnerzielungsabsicht
  • Du verkaufst regelmaessig Honig und/oder Bienenprodukte
  • Du betreibst die Imkerei planmaessig (Jahresplanung, Investitionen)
  • Du hast in der Regel mehr als 20-30 Voelker

Steuerliche Vorteile der landwirtschaftlichen Einstufung:

Gewerbe: Wann wird die Imkerei gewerblich?

Eine Imkerei wird vom Finanzamt als Gewerbe eingestuft, wenn sie ueber die reine Urproduktion hinausgeht:

  • Zukauf von Honig zum Weiterverkauf (nicht selbst erzeugt)
  • Gewerbliche Dienstleistungen: Bestaeubungsservice gegen Entgelt, Bienenversand
  • Gewerbliche Verarbeitung: Produktion von Met, Kosmetik, Kerzen in groesserem Umfang
  • Handel: Verkauf von Imkereibedarf
Grenze: Urproduktion vs. Verarbeitung

Die erste Stufe der Verarbeitung -- also das Schleudern, Sieben und Abfuellen von Honig -- zaehlt noch zur landwirtschaftlichen Urproduktion. Auch die Herstellung von Cremehonig und das Portionieren gelten als Urproduktion. Erst bei weitergehender Verarbeitung (Met-Herstellung, Kosmetik-Produktion) wird es gewerblich. Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer einfach -- im Zweifel den Steuerberater fragen.

Schritt 3: Finanzamt -- Anmeldung und Formulare

  1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Wenn du dem Finanzamt mitteilst, dass du Einkuenfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielst, erhaeltst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen fuellst du aus und schickst ihn zurueck. Seit 2021 ist die Uebermittlung ueber ELSTER (elektronisch) moeglich und empfohlen.

  2. Steuernummer erhalten

    Das Finanzamt teilt dir eine Steuernummer zu (falls du noch keine hast). Unter dieser Nummer werden deine Einkuenfte aus der Imkerei erfasst.

  3. Gewinnermittlungsart waehlen

    Du waehlst die Art der Gewinnermittlung: Pauschalierung nach § 13a EStG (einfach, bei kleinen Betrieben) oder Einnahmenueberschussrechnung (EUER) nach § 4 Abs. 3 EStG (genauer, wenn du hohe Betriebsausgaben hast).

  4. Umsatzsteuer klaeren

    Entscheide, ob du die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), die Umsatzsteuer-Pauschalierung (§ 24 UStG) oder die Regelbesteuerung waehlst. Fuer die meisten Hobbyimker ist die Kleinunternehmerregelung oder Pauschalierung am einfachsten.

  5. Jaehrliche Steuererklaerung

    Gib jaehrlich deine Einkuenfte in der Anlage L (Land- und Forstwirtschaft) der Einkommensteuererklaerung an. Bei Pauschalierung nach § 13a ist der Aufwand minimal.

Kleinunternehmerregelung (Paragraph 19 UStG)

Die Kleinunternehmerregelung ist fuer viele kleine Imkereien attraktiv:

  • Voraussetzung: Gesamtumsatz im Vorjahr nicht ueber 22.000 EUR und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht ueber 50.000 EUR
  • Vorteil: Du musst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und keine USt-Erklaerung abgeben
  • Nachteil: Du hast keinen Vorsteuerabzug (kannst die MwSt auf Einkauefe nicht zurueckholen)
Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich, wenn deine Betriebsausgaben gering sind und du wenig Vorsteuer zurueckfordern koenntest. Fuer Hobbyimker mit wenigen Voelkern und geringen Investitionen ist sie fast immer die beste Wahl. Wenn du dagegen groessere Anschaffungen planst (Schleuder, Bienenhaus), kann die Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug guenstiger sein.

22.000 EUR
Umsatzgrenze fuer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Vorjahr)

Schritt 4: Gewerbeamt -- Wann brauche ich einen Gewerbeschein?

Ein Gewerbeschein ist nur erforderlich, wenn deine Imkerei als Gewerbe eingestuft wird (siehe oben). Landwirtschaftliche Betriebe sind von der Gewerbeanmeldung befreit -- und die meisten Imkereien gelten als Landwirtschaft.

Wann zum Gewerbeamt?

TaetigkeitGewerbeanmeldung noetig?Begruendung
Imkerei mit eigenem HonigverkaufNeinLandwirtschaftliche Urproduktion
Cremehonig-Herstellung aus eigenem HonigNeinErste Verarbeitungsstufe = Landwirtschaft
Met-Herstellung und -VerkaufJaGewerbliche Verarbeitung
Zukauf und Weiterverkauf von HonigJaHandel
Bestaeubungsservice gegen EntgeltJaGewerbliche Dienstleistung
Imkerei-Kurse anbietenKommt drauf anFreiberuflich (Dozent) oder gewerblich
Verkauf von Bienenprodukten (Kerzen, Seife)Ja, bei RegelmässigkeitGewerbliche Verarbeitung

Schritt 5: SVLFG -- Berufsgenossenschaft fuer Imker

Die Sozialversicherung fuer Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist die gesetzliche Berufsgenossenschaft fuer Imker. Sie uebernimmt die Unfallversicherung fuer landwirtschaftliche Betriebe.

Ab wann bin ich SVLFG-pflichtig?

Bienenstand im Garten mit mehreren Beuten
Ab 25 Voelkern greift die Pflichtversicherung der SVLFG -- die Unfallversicherung fuer Imker.
VoelkerzahlSVLFG-PflichtBeitrag (circa)
1-24 VoelkerKeine PflichtmitgliedschaftFreiwillige Versicherung moeglich
25-99 VoelkerPflichtmitglied (Unfallversicherung)Ca. 70-150 EUR/Jahr
100+ VoelkerPflichtmitglied (volle Sozialversicherung moeglich)Abhaengig von Betriebsgroesse
25 Voelker = Pflichtmitgliedschaft!

Ab 25 Bienenvoelkern bist du automatisch pflichtversichert in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung der SVLFG. Die Meldepflicht besteht unabhaengig davon, ob du haupt- oder nebenberuflich imkerst. Die SVLFG erfaehrt von deiner Imkerei in der Regel ueber das Veterinaeramt oder die Landwirtschaftskammer.

Was leistet die SVLFG?

Die SVLFG-Unfallversicherung deckt ab:

  • Arbeitsunfaelle waehrend der Imkerei (Sturz von der Leiter, Verletzungen durch Werkzeug)
  • Berufskrankheiten (z.B. schwere allergische Reaktionen auf Bienenstiche)
  • Wegeunfaelle (auf dem Weg zum Bienenstand)
  • Rehabilitationsmassnahmen nach Unfaellen
  • Renten bei dauerhafter Erwerbsminderung durch Arbeitsunfall
SVLFG-Beitraege sind Betriebsausgaben

Die SVLFG-Beitraege kannst du als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Sie mindern also deinen zu versteuernden Gewinn.

Schritt 6: Lebensmittelueberwachung -- Bei Honigverkauf

Wenn du Honig gewerblich verkaufst (also regelmaessig und nicht nur gelegentlich an Freunde), musst du dich bei der Lebensmittelueberwachung registrieren lassen.

Registrierung nach EU-Basisverordnung 178/2002

Nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 muessen Lebensmittelunternehmer ihren Betrieb bei der zustaendigen Behoerde registrieren lassen. Als Imker, der Honig verkauft, bist du Lebensmittelunternehmer.

Was wird registriert:

  • Name und Anschrift
  • Art der Taetigkeit (Honigproduktion und -vermarktung)
  • Standort der Lebensmittelherstellung (Schleuderraum, Lager)

Ausnahme fuer gelegentliche private Abgabe: Die rein private, gelegentliche Abgabe kleiner Mengen an Endverbraucher (Nachbarn, Freunde) faellt nicht unter die Registrierungspflicht. Sobald du aber regelmaessig auf dem Wochenmarkt verkaufst oder einen Online-Shop betreibst, bist du registrierungspflichtig.

Hygienevorschriften fuer den Schleuderraum

Mindestanforderungen Schleuderraum

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Uebersicht: Alle Anmeldungen auf einen Blick

  1. Veterinaeramt (PFLICHT fuer alle)

    Wann: Vor oder bei Beginn der Bienenhaltung Kosten: Kostenlos Unterlagen: Name, Adresse, Standort, Voelkerzahl Ergebnis: Registriernummer im TSN

  2. Finanzamt (bei regelmaessigen Einnahmen)

    Wann: Wenn du erstmals Einnahmen aus dem Honigverkauf erzielst Kosten: Kostenlos Unterlagen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (ELSTER) Ergebnis: Steuernummer, Wahl der Gewinnermittlungsart

  3. SVLFG (ab 25 Voelker)

    Wann: Automatisch ab 25 Voelkern Kosten: Ca. 70-150 EUR/Jahr (Unfallversicherung) Unterlagen: Meldung Betriebsdaten Ergebnis: Unfallversicherungsschutz

  4. Lebensmittelueberwachung (bei Honigverkauf)

    Wann: Bei regelmaessigem gewerblichen Honigverkauf Kosten: Kostenlos (Registrierung), Kontrollen gebuehrenfrei Unterlagen: Betriebsanmeldung Ergebnis: Registriernummer als Lebensmittelbetrieb

  5. Gewerbeamt (nur bei gewerblicher Taetigkeit)

    Wann: Nur wenn die Imkerei als Gewerbe eingestuft wird Kosten: Ca. 20-60 EUR (je nach Gemeinde) Unterlagen: Gewerbeanmeldung Ergebnis: Gewerbeschein

Imker-Portrait mit Honigglas
Mit wenigen Behoerdengaengen bist du rechtssicher aufgestellt -- dann kannst du dich auf das Wesentliche konzentrieren: deine Bienen.

Sonderfaelle und haeufige Fragen

Die Anmeldepflichten fuer Imker sind ueberschaubar und schnell erledigt. Das Wichtigste: die Meldung beim Veterinaeramt. Sie schuetzt nicht nur die eigenen Voelker im Seuchenfall, sondern alle Bienen in der Region. Wir empfehlen jedem Anfaenger, sich zudem beim oertlichen Imkerverein anzumelden -- dort gibt es praktische Hilfe bei allen Formalitaeten.

Petra Friedrich
Pressesprecherin Deutscher Imkerbund e.V.

Zusammenfassung

Die Anmeldung deiner Imkerei ist kein Buerokratie-Monster. Die wichtigsten Punkte:

  1. Die Meldung beim Veterinaeramt ist fuer jeden Bienenhalter Pflicht -- ab dem 1. Volk, kostenlos
  2. Das Finanzamt wird relevant, wenn du regelmaessig Einnahmen erzielst -- die meisten Hobbyimker fallen unter Liebhaberei
  3. Landwirtschaft vs. Gewerbe: Die reine Honigproduktion ist Landwirtschaft, Verarbeitung (Met, Kosmetik) ist Gewerbe
  4. Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist fuer kleine Imkereien meist die beste Option
  5. Ab 25 Voelkern bist du automatisch bei der SVLFG pflichtversichert
  6. Bei regelmaessigem Honigverkauf musst du dich bei der Lebensmittelueberwachung registrieren
  7. Ein Gewerbeschein ist nur noetig, wenn du ueber die Urproduktion hinausgehst

Ab wie vielen Bienenvoelkern besteht Pflichtmitgliedschaft in der SVLFG (Unfallversicherung)?

Welche steuerliche Einstufung hat eine Imkerei, die nur eigenen Honig produziert und verkauft?

Bis zu welcher Umsatzgrenze gilt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG?

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