Lebensmittelkennzeichnung fuer Honig
Honigverordnung, LMIV und Pflichtangaben auf dem Etikett. Alle Regeln fuer die korrekte Honigkennzeichnung inkl. DIB-Glas, Bio-Honig und Nährwerttabelle.
Lebensmittelkennzeichnung fuer Honig

Du hast geschleudert, gesiebt und abgefuellt. Dein Honig ist wunderschoen golden und schmeckt hervorragend. Jetzt willst du ihn verkaufen, verschenken oder auf dem Wochenmarkt anbieten. Aber halt -- bevor ein einziges Glas dein Haus verlaesst, muss das Etikett stimmen. Und "stimmen" heisst: Es muss den Vorgaben der Honigverordnung (HonigV), der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und weiterer Vorschriften entsprechen.
Die Kennzeichnungspflichten sind kein Selbstzweck. Sie schuetzen den Verbraucher und schaffen Transparenz. In dieser Lektion gehen wir alle Pflichtangaben durch -- und zeigen, wie du dein Etikett rechtssicher gestaltest.
Rechtsgrundlagen im Ueberblick
Drei Rechtsakte bilden den Rahmen fuer die Honigkennzeichnung in Deutschland:
1. Honigverordnung (HonigV)
Die Honigverordnung (Verordnung ueber Honig, vom 16. Januar 2004, zuletzt geaendert 2024) setzt die EU-Honigrichtlinie 2001/110/EG in deutsches Recht um. Sie definiert:
- Was ueberhaupt als "Honig" verkauft werden darf
- Welche Qualitaetsanforderungen gelten (Wassergehalt, HMF-Wert, Diastasezahl)
- Welche Verkehrsbezeichnungen zulaessig sind (z.B. "Bluetenhonig", "Waldhonig")
- Welche Zusaetze und Behandlungen verboten sind
Nach Paragraph 1 der HonigV ist Honig der "natuerliche suesse Stoff, der von Honigbienen erzeugt wird". Dem Honig darf nichts hinzugefuegt und nichts entzogen werden (§ 3 HonigV). Keine Farbstoffe, keine Aromen, kein Wasser, kein Zucker. Sogar das Filtern von Pollen (Ultrafeinstfilter) ist verboten, weil es die natuerliche Zusammensetzung veraendert. Honig muss Honig bleiben -- so wie ihn die Bienen gemacht haben.
2. Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) ist die zentrale EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung. Sie gilt fuer alle Lebensmittel, die in der EU in den Verkehr gebracht werden -- also auch fuer Honig. Die LMIV regelt:
- Welche Pflichtangaben auf dem Etikett stehen muessen
- Die Schriftgroesse (Mindestgroesse der x-Hoehe: 1,2 mm, bei Packungen unter 80 cm²: 0,9 mm)
- Die Nährwertdeklaration
- Die Allergenkennzeichnung
3. Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
Die LMHV regelt die hygienischen Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln. Fuer Imker relevant: Der Schleuderraum muss bestimmte Standards erfuellen, und die Abfuellung muss hygienisch erfolgen. Die Kennzeichnung selbst betrifft die LMHV nicht direkt, aber sie ist der Grund, warum du Name und Anschrift auf dem Etikett angeben musst -- Rueckverfolgbarkeit.
Die 9 Pflichtangaben auf dem Honigetikett

Jedes Honigetikett muss die folgenden Informationen enthalten. Fehlt auch nur eine davon, ist das Etikett rechtswidrig.
1. Verkehrsbezeichnung
Die Verkehrsbezeichnung beschreibt, was im Glas ist. Fuer Honig ist sie in der HonigV vorgegeben:
| Verkehrsbezeichnung | Definition | Beispiel |
|---|---|---|
| Honig | Allgemeine Bezeichnung, immer zulaessig | Fuer Mischhonig ohne besondere Sortenreinheit |
| Bluetenhonig | Vollstaendig oder ueberwiegend aus Bluetennektar | Fruehjahrs-Bluetenhonig |
| Waldhonig | Ueberwiegend aus Honigtau | Tannen-Waldhonig |
| Sortenhonig (z.B. Rapshonig) | Muss ueberwiegend von der genannten Pflanze stammen | Pruefung durch Pollenanalyse |
| Wabenhonig / Scheibenhonig | Honig in den natuerlichen Waben | Besondere Produktform |
| Backhonig | Zum Kochen oder Backen geeignet | Ueber Grenzwerte fuer Speisehonig |
| Presshonig | Durch Pressen der Waben gewonnen | Selten im Handel |
Wenn du deinen Honig als Sortenhonig (z.B. "Lindenbluetenhonig", "Rapshonig", "Akazienhonig") vermarktest, muss er ueberwiegend von der genannten Trachtquelle stammen. Das wird durch Pollenanalyse (sensorisch und mikroskopisch) ueberprueft. Eine falsche Sortenbezeichnung ist ein Verstoss gegen die HonigV und kann abgemahnt werden. Im Zweifel: "Bluetenhonig" ist immer sicher.
2. Ursprungsland
Seit der Aenderung der EU-Honigrichtlinie 2023 (Richtlinie (EU) 2024/1438) muessen die Ursprungslaender auf dem Etikett angegeben werden. Fuer deutschen Imkerhonig ist das einfach:
- "Deutscher Honig" oder "Herkunft: Deutschland"
- Bei Mischungen aus verschiedenen Laendern muessen alle Herkunftslaender mit Prozentangabe aufgelistet werden (ab 2026 EU-weit Pflicht)
- Die Angabe "Mischung von Honig aus EU-Laendern und Nicht-EU-Laendern" ist fuer deutsche Imker nicht relevant, aber du siehst sie auf importiertem Honig
3. Nettofuellmenge
Die Nettofuellmenge muss in Gramm (g) oder Kilogramm (kg) angegeben werden. Die gaengigen Groessen:
- 250 g -- kleinste uebliche Verkaufseinheit
- 500 g -- Standard-Honigglas
- 1.000 g (1 kg) -- Grosspackung
Die Fuellmenge muss der tatsaechlichen Menge entsprechen. Es gelten die Toleranzen der Fertigpackungsverordnung (FPackV). Fuer 500 g betraegt die zulaessige Minus-Abweichung 15 g (3 %). Das heisst: Ein Glas mit 500 g Nennfuellmenge darf nicht weniger als 485 g enthalten.
Fuelle deine Glaeser immer etwas ueber der Nennfuellmenge ab. Ein 500-g-Glas mit 510-515 g gibt dir Sicherheit bei Kontrollen. Eine Kuechenwaage mit 1-g-Genauigkeit ist Pflicht bei der Abfuellung.
4. Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
Das MHD muss im Format "mindestens haltbar bis ... (Monat/Jahr)" oder "mindestens haltbar bis Ende ... (Jahr)" angegeben werden. Bei Honig ist das MHD eher konservativ:
- Ueblich: 2 Jahre ab Abfuellung (branchenstandard)
- Erlaubt: auch laenger, solange sachlich begruendbar
- Honig ist bei richtiger Lagerung quasi unbegrenzt haltbar, aber das MHD ist gesetzliche Pflicht
- DIB empfiehlt 2 Jahre ab Abfuellung
Format-Beispiele:
- "Mindestens haltbar bis: 12/2028"
- "Mindestens haltbar bis Ende 2028"
5. Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers
Der Name und die vollstaendige Postanschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers muessen auf dem Etikett stehen. Das bist du als Imker.
Mindestangaben:
- Vollstaendiger Name (Vor- und Nachname oder Firmenname)
- Strasse und Hausnummer
- PLZ und Ort
Beispiel:
Thomas Mueller, Imkerei Mueller Waldweg 12, 80331 Muenchen
Wenn du deinen Honig ueber eine Website oder Social Media anbietest, brauchst du zusaetzlich ein Impressum nach dem Telemediengesetz (TMG). Die Angaben auf dem Etikett ersetzen das Online-Impressum nicht.
6. Los-Nummer / Chargenbezeichnung
Die Los-Nummer (auch Chargenbezeichnung oder L-Nummer) dient der Rueckverfolgbarkeit. Im Fall einer Beanstandung kann so exakt nachvollzogen werden, welche Abfuellung betroffen ist.
Anforderungen:
- Format: "L" gefolgt von einer Nummer oder Kombination (z.B. "L 2026-07-01" oder "L 0726A")
- Muss nicht auf dem Etikett stehen, wenn das MHD mit Tag und Monat angegeben ist (dann ersetzt das MHD die Los-Nummer)
- Bei "mindestens haltbar bis Ende [Jahr]" ist die Los-Nummer zwingend erforderlich
7. Nährwertdeklaration
Seit der LMIV muessen Naehrwertangaben auf dem Etikett stehen. Fuer Honig gibt es allerdings eine wichtige Ausnahme:
Nach Anhang V der LMIV sind Erzeugnisse, die aus einer einzigen Zutat bestehen, von der verpflichtenden Naehrwertdeklaration befreit, wenn sie nicht industriell verarbeitet sind. Honig besteht aus einer Zutat (eben Honig). Viele Imker koennen daher auf die Naehrwerttabelle verzichten. Allerdings: Wer die Naehrwerte freiwillig angibt, muss die vollstaendige Tabelle nach LMIV verwenden.
Wenn du die Naehrwerte dennoch angeben moechtest (oder musst), sehen die Standardwerte fuer Honig so aus:
| Naehrstoff | Pro 100 g Honig | Pro Portion (20 g = 1 EL) |
|---|---|---|
| Energie | 1.340 kJ / 320 kcal | 268 kJ / 64 kcal |
| Fett | 0 g | 0 g |
| davon gesaettigte Fettsaeuren | 0 g | 0 g |
| Kohlenhydrate | 80 g | 16 g |
| davon Zucker | 75 g | 15 g |
| Eiweiss | 0,3 g | 0,06 g |
| Salz | 0,01 g | 0 g |
8. Allergenkennzeichnung
Honig selbst ist kein Allergen nach LMIV Anhang II (die 14 Hauptallergene). Allerdings muss auf dem Etikett ein Warnhinweis stehen, wenn:
- Der Honig Zusaetze enthaelt, die Allergene sind (z.B. Nuesse bei Honig mit Nussstuecken)
- Bei zusammengesetzten Produkten (Honig-Senf, Honig-Aufstrich mit Milch etc.)
Fuer reinen Honig ohne Zusaetze ist keine Allergenkennzeichnung erforderlich. Tipp: Der freiwillige Hinweis "Nicht fuer Kinder unter 12 Monaten geeignet" (wegen Botulismus-Risiko) ist rechtlich nicht vorgeschrieben, wird aber von vielen Imkervereinen und Verbraucherschuetzern empfohlen.
9. Aufbewahrungshinweis
Ein Aufbewahrungshinweis ist bei Honig zwar nicht direkt in der LMIV vorgeschrieben (nur bei Lebensmitteln, die nach Oeffnung besondere Aufbewahrung brauchen), wird aber empfohlen:
"Kuehl, trocken und dunkel lagern."
Dieser Hinweis ist freiwillig, aber gute Praxis. Hitze und Licht verschlechtern die Honigqualitaet (HMF-Anstieg, Enzymabbau).
Die komplette Checkliste fuers Etikett
Pflichtangaben Honigetikett (Deutschland)
Empfohlene freiwillige Angaben
DIB-Glas: Sonderregeln des Imkerbundes

Das DIB-Glas (Deutscher Imkerbund e.V.) ist das bekannteste Honigglas in Deutschland. Der gruene Gewaehrenstreifen mit dem Imker-Logo ist ein Markenzeichen und kein gesetzlicher Standard. Wer das DIB-Glas nutzen will, muss Mitglied im DIB sein und sich an die DIB-Warenzeichensatzung halten.
Unterschiede DIB-Glas vs. Neutralglas
| Kriterium | DIB-Glas | Neutralglas |
|---|---|---|
| Wer darf es nutzen? | Nur DIB-Mitglieder | Jeder |
| Qualitaetsstandards | Strenger als Honigverordnung | Nur HonigV-Standard |
| Wassergehalt max. | 18 % (statt 20 % HonigV) | 20 % (HonigV-Grenze) |
| HMF-Wert max. | 15 mg/kg (statt 40 mg/kg HonigV) | 40 mg/kg (HonigV-Grenze) |
| Diastasezahl min. | 8 (statt 3 HonigV) | 3 (HonigV-Grenze, bei Rapshonig abweichend) |
| Etikettengestaltung | Vorgeschrieben (DIB-Etikett) | Frei gestaltbar |
| Glasform | DIB-Einheitsglas (500g, 250g) | Frei waehlbar |
| Gewaehrenstreifen | Pflicht (nummeriert, pro Glas) | Entfaellt |
| Kosten (pro Glas) | Glas + Etikett + Gewaehrenstreifen | Nur Glas + eigenes Etikett |
| Wiedererkennung | Sehr hoch (Markenbekanntheit) | Abhaengig vom eigenen Branding |
Die DIB-Warenzeichensatzung setzt hoehere Qualitaetsstandards als die Honigverordnung. Besonders der maximale Wassergehalt von 18 % (statt 20 %) und der HMF-Hoechstwert von 15 mg/kg (statt 40 mg/kg) sind deutlich strenger. Das DIB-Glas signalisiert dem Verbraucher daher eine ueberdurchschnittliche Qualitaet.
DIB-Etikett: Was drauf muss
Das DIB-Etikett ist vorgefertigt und enthaelt bereits die meisten Pflichtangaben. Der Imker muss nur noch ergaenzen:
Vom Imker auszufuellen (DIB-Etikett)
Bio-Honig: EU-Bio-Logo und Kontrollstelle
Wer seinen Honig als Bio-Honig oder oekologisch erzeugten Honig vermarkten will, muss zertifiziert sein und das Etikett entsprechend gestalten. Die Grundlage ist die EU-Oeko-Verordnung 2018/848 (mehr dazu in Lektion 5).
Pflichtangaben auf dem Bio-Etikett
Zusaetzlich zu den normalen Pflichtangaben muessen auf dem Bio-Etikett stehen:
- Das EU-Bio-Logo (gruenes Blatt mit Sternen) -- Pflicht bei vorverpackten Bio-Lebensmitteln
- Die Codenummer der Kontrollstelle (z.B. "DE-OEK-006" fuer Abcert)
- Die Herkunftsangabe: "EU-Landwirtschaft", "Nicht-EU-Landwirtschaft" oder "Deutsche Landwirtschaft"
- Optional: Verbandslogo (Demeter, Bioland, Naturland) bei Verbandsmitgliedschaft
Die Begriffe "bio", "oekologisch" und "oeko" sind gesetzlich geschuetzt (EU 2018/848). Wer seinen Honig als Bio-Honig vermarktet, ohne zertifiziert zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bussgeldern und Abmahnungen rechnen. Auch Begriffe wie "naturbelassen" oder "aus naturnaher Imkerei" koennen als irrefuehrend gelten, wenn sie den Eindruck erwecken, es handle sich um zertifizierte Bio-Ware.
Preisangabenverordnung (PAngV)

Wenn du Honig gewerblich verkaufst (also nicht nur gelegentlich verschenkst), musst du die Preisangabenverordnung (PAngV) beachten:
Grundpreis-Pflicht
Bei Honig muss neben dem Verkaufspreis immer der Grundpreis pro Kilogramm angegeben werden.
Beispiel am Marktstand:
Sommertracht-Honig 500 g -- 8,50 EUR (17,00 EUR/kg)
Ausnahmen:
- Auf dem Wochenmarkt bei Direktverkauf durch den Erzeuger gelten vereinfachte Regeln
- Bei Fuellmengen von genau 1 kg entfaellt die Grundpreisangabe (Verkaufspreis = Grundpreis)
Preisauszeichnung bei verschiedenen Verkaufsformen
| Verkaufsform | Preisauszeichnung | Grundpreis |
|---|---|---|
| Wochenmarkt (Direktverkauf) | Am Stand sichtbar auszeichnen | Pro kg erforderlich |
| Ab-Hof-Verkauf | Preis muss ersichtlich sein | Pro kg erforderlich |
| Online-Shop | Im Angebot und vor Kaufabschluss | Pro kg erforderlich |
| Einzelhandel (Laden) | Am Produkt oder Regal | Pro kg erforderlich |
| Verschenken (privat) | Keine Preisangabe noetig | Entfaellt |
Haeufige Kennzeichnungsfehler
Aus der Praxis der Lebensmittelkontrolle und der Erfahrung von Imkervereinen zeigen sich immer wieder die gleichen Fehler:
Fehler 1: "Honig vom Imker Mueller" als Verkehrsbezeichnung
Das ist keine zulaessige Verkehrsbezeichnung. "Honig" allein waere korrekt. "Vom Imker Mueller" kann ergaenzend stehen, ersetzt aber nicht die Verkehrsbezeichnung nach HonigV.
Fehler 2: Fehlende oder falsche Ursprungslandangabe
"Aus der Region" oder "Regionaler Honig" reichen nicht als Ursprungslandangabe. Es muss heissen: "Deutscher Honig" oder "Herkunft: Deutschland".
Fehler 3: MHD im falschen Format
"Haltbar bis 2028" ist nicht korrekt. Es muss heissen: "Mindestens haltbar bis Ende 2028" oder "Mindestens haltbar bis 12/2028".
Fehler 4: Fehlende Anschrift
Nur der Name ohne Adresse genuegt nicht. Die vollstaendige Postanschrift (Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort) muss angegeben werden.
Fehler 5: Unzulaessige Gesundheitsaussagen
Aussagen wie "Honig heilt Erkaltungen", "Natuerliches Antibiotikum" oder "Staerkt das Immunsystem" sind gesundheitsbezogene Angaben nach der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Fuer Honig gibt es keine zugelassenen Health Claims. Solche Aussagen auf dem Etikett oder in der Werbung sind verboten.
Fehler 6: Falsche Sortenbezeichnung
"Lindenblüten-Honig", der hauptsaechlich aus Rapsnektar besteht, ist eine Irrefuehrung nach Paragraph 11 LFGB. Wenn du dir bei der Sorte nicht sicher bist: "Bluetenhonig" oder "Sommertracht" verwenden.
Die Etikettierung ist die Visitenkarte des Imkers. Ein korrektes, ansprechendes Etikett signalisiert Professionalitaet und schafft Vertrauen. Wer hier schludert, riskiert nicht nur Bussgelder, sondern auch seinen guten Ruf bei den Kunden.
Werner GekelerSachverstaendiger fuer Honig, Landesverband Wuerttembergischer Imker
Schritt-fuer-Schritt: Etikett gestalten
Verkehrsbezeichnung festlegen
Waehle die korrekte Bezeichnung: "Honig", "Bluetenhonig", "Waldhonig" oder eine Sortenbezeichnung. Bei Unsicherheit: Sortenanalyse durchfuehren lassen oder allgemeine Bezeichnung waehlen.
Pflichtangaben zusammenstellen
Stelle alle 9 Pflichtangaben zusammen: Verkehrsbezeichnung, Ursprungsland, Fuellmenge, MHD, Anschrift, Los-Nr. Pruefe jeden einzelnen Punkt gegen die Checkliste.
Schriftgroesse pruefen
Die LMIV schreibt eine Mindest-x-Hoehe von 1,2 mm vor (bei Packungen unter 80 cm² Oberflaeche: 0,9 mm). Die x-Hoehe ist die Hoehe des Kleinbuchstabens "x" in der verwendeten Schrift. Miss nach!
Etikett drucken oder bestellen
Drucke das Etikett oder bestelle es bei einem Anbieter. Achte auf wasser- und honigfestes Material -- klebrige Haende beim Abfuellen sind unvermeidlich.
Kontrolle vor der Abfuellung
Pruefe das fertige Etikett nochmals gegen die Checkliste. Am besten: Eine zweite Person gegenlesen lassen. Tippfehler in der Adresse oder im MHD sind aergerlich und teuer.
QR-Code als Mehrwert

Ein QR-Code auf dem Honigetikett ist zwar keine Pflicht, aber ein hervorragender Mehrwert. Er kann auf eine Seite verweisen, die dem Kunden zeigt:
- Wo genau der Honig herkommt (Standortkarte)
- Welche Trachten in der Region bluehen
- Informationen ueber den Imker und die Voelker
- Analyseergebnisse (Wassergehalt, Pollenanalyse)
- Das Erntedatum und die Charge
Mit Hivekraft kannst du fuer jede Honigcharge einen individuellen QR-Code generieren, der auf eine oeffentliche Honig-Informationsseite verweist. Der Kunde scannt den Code und sieht Standort, Erntedatum und mehr. Das schafft Transparenz und Vertrauen -- und hebt deinen Honig von der Massenware ab.
Sonderfaelle
Zusammenfassung
Die korrekte Kennzeichnung von Honig ist kein Hexenwerk, erfordert aber Sorgfalt. Die wichtigsten Erkenntnisse:
- 9 Pflichtangaben muessen auf jedem Honigetikett stehen -- Verkehrsbezeichnung, Ursprungsland, Fuellmenge, MHD, Anschrift, Los-Nr. sind die wichtigsten
- Die Honigverordnung definiert, was als Honig verkauft werden darf und welche Bezeichnungen zulaessig sind
- Die LMIV regelt die allgemeinen Kennzeichnungspflichten fuer alle Lebensmittel
- Das DIB-Glas hat strengere Qualitaetsstandards als die HonigV
- Bio-Kennzeichnung nur mit Zertifizierung -- "bio" und "oekologisch" sind geschuetzt
- Gesundheitsaussagen auf dem Etikett sind verboten (Health-Claims-Verordnung)
- Ein QR-Code ist keine Pflicht, aber ein hervorragender Mehrwert fuer den Kunden
- Sortenhonig muss die Sorte auch tatsaechlich enthalten -- im Zweifel "Bluetenhonig"
In der naechsten Lektion kuemmern wir uns um die Anmeldung deiner Imkerei beim Veterinaeramt und Finanzamt.
Was ist die korrekte Ursprungsangabe fuer Honig, der in Deutschland geerntet wurde?
Welcher maximale Wassergehalt gilt fuer Honig im DIB-Glas?
Darf ein nicht-zertifizierter Imker seinen Honig als 'Bio-Honig' oder 'oekologisch' vermarkten?